Warum Berufsunfähigkeitsversicherungen für Zahnärzte so oft vor Gericht landen –
und wie Sie das zuverlässig vermeiden

Berufsunfähigkeitsversicerung vor Gericht. Bild zum Blogbeitrag

Wer sich die Beschwerde- und Prozessstatistiken zur Berufsunfähigkeitsversicherung anschaut, stößt auf ein klares Muster:

In rund 90 % der Streitfälle, in denen Versicherer Leistungen nicht auszahlen (und es bis vor Gericht geht), liegt die Ursache nicht im Kleingedruckten – sondern in unvollständig oder falsch beantworteten Gesundheitsfragen im Antrag.

Das ist bitter. Und unnötig.

Die häufigsten Gründe, warum Leistungen abgelehnt werden

Die Ursachen sind vielschichtig und betreffen beide Seiten:

Auf Seiten der Versicherten (Zahnärztinnen & Zahnärzte)

  • Vorerkrankungen wurden vergessen
  • Beschwerden wurden bewusst nicht angegeben, aus Angst vor Ablehnung oder Zuschlägen
  • Diagnosen waren nicht bekannt, tauchen aber später in Abrechnungen oder Patientenakten auf
  • „Das war doch nichts Ernstes“ – subjektive Einschätzung statt objektiver Aktenlage


Auf Seiten der Beratung

  • Fehlende Erfahrung im BU-Bereich, speziell bei Heilberufen
  • Diagnosen werden falsch eingeordnet („nicht relevant“, „kann man weglassen“)
  • Strukturvertriebe mit Abschlussdruck, bei denen Dinge bewusst nicht angegeben werden

     

Das Ergebnis:

👉 Im Leistungsfall ist nur einer entspannt – der Versicherer.

Und der kommt nicht mit einem Anwalt, sondern mit einer Rechtsabteilung und dem § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht).

Das schadet dem Image der BU massiv – und ist extrem schade, denn richtig gemacht ist die BU einer der wichtigsten Schutzmechanismen für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Wie Versicherer im Leistungsfall wirklich prüfen (Spoiler: sehr gründlich)

Was viele nicht wissen:

Im Leistungsfall macht der Versicherer immer Folgendes:

1. Abfrage bei der Krankenkasse

→ Patientenquittung nach § 305 SGB V

2. Zusätzliche Abfrage bei den Kassenärztlichen Vereinigungen

→ nach Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X

Und zwar bundeslandübergreifend, wenn es frühere Wohn- oder Tätigkeitsorte gab.

Warum das so wichtig ist:

Nicht alle Informationen, die bei der Krankenkasse liegen, liegen auch bei der KV – und umgekehrt.

Dazu kommen:

  • Abrechnungsfehler
  • falsch gesetzte Verdachtsdiagnosen
  • vergessene oder automatisiert übernommene ICD-Codes

👉 Nur wer beides kennt, kennt das volle Bild.

 

Unser Ansatz bei ZAEVERS: Das Pferd von hinten aufzäumen.

Wir machen vor Antragstellung genau das, was der Versicherer im Leistungsfall tun würde.

So:

  • gibt es keine Überraschungen
  • können Anträge sauber, vollständig und belastbar gestellt werden
  • bleibt die BU das, was sie sein soll: verlässlich

Und ja:

In dieser Phase haben alle gute Laune –

  • Zahnärztin/Zahnarzt ✔️
  • Makler ✔️
  • Versicherer ✔️

Im Leistungsfall ist das sonst oft anders.

Müssen dafür alle Arztpraxen einzeln angeschrieben werden

Kurze Antwort: Nein.

Nach den Abfragen bei Krankenkasse und KV haben wir:

  • eine vollständige Übersicht aller relevanten ICD-Diagnosen
  • einen realistischen, prüfbaren Gesundheitsstatus

Einzelne Arztakten bei jedem Behandler anzufordern ist:

  • extrem zeitaufwendig
  • oft monatelang offen
  • wirtschaftlich unsinnig

Das machen Versicherer nur, wenn es Auffälligkeiten gibt.

Sie möchten die Unterlagen selbst anfordern? Kein Problem.

Wir begleiten Sie gern – auf Ihrem gewünschten Detail- und Beteiligungslevel.

Hier unsere bewährten Musterformulierungen (anonymisiert):

1) Krankenkasse – Versichertenauskunft nach § 305 SGB V

Betreff: Versichertenauskunft nach § 305 SGB V

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich gemäß § 305 SGB V um Übersendung einer Versichertenauskunft der letzten 10 Jahre.

Bitte senden Sie mir diese per Post an meine Anschrift.

Angaben zur Person:

Name, Anschrift, Geburtsdatum

Versichertennummer

Meldeadressen der letzten 10 Jahre:

[bitte eintragen]

Anbei übersende ich Kopien meines Personalausweises sowie meiner Krankenkassenkarte.

Mit freundlichen Grüßen


2) Kassenärztliche Vereinigung – Auskunft nach DSGVO

Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X zu sämtlichen personenbezogenen Daten, die die Kassenärztliche Vereinigung zu meiner Person verarbeitet, sowie um eine Kopie dieser Daten.

Name, Anschrift, Geburtsdatum

ggf. Versichertennummer

Meldeadressen der letzten 10 Jahre:

[bitte eintragen]

Bitte senden Sie mir die Auskunft ausschließlich an meine Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen


Praxis-Tipp:

Wenn es eilig ist: anrufen!

Viele Krankenkassen und KVen bieten mittlerweile beschleunigte Wege über Hotlines oder Online-Portale an.


Datenschutz – bitte unbedingt beachten 

  • Keine Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail
  • Keine Weiterleitung über Messenger
  • Unterlagen für uns bitte ausschließlich über die App Simplr hochladen

Dort sind Ihre Daten:

  • DSGVO-konform
  • verschlüsselt
  • vor Zugriff Dritter geschützt


Fazit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte scheitert fast nie am Tarif – sondern an der Gesundheitsaufbereitung.

Wer hier sauber arbeitet, braucht im Leistungsfall keine Angst zu haben.

👉 Berufsunfähigkeit richtig absichern – ohne böse Überraschungen

Lassen Sie Ihre BU-Absicherung von Anfang an sauber aufsetzen.
Wir bereiten Ihre Gesundheitsdaten so auf, wie Versicherer sie im Leistungsfall prüfen – vollständig, belastbar und rechtssicher.
Damit Ihre BU im Ernstfall zahlt. Punkt.

Oder kontaktieren Sie uns unter:

Telefon: 040 63702248
WhatsApp: 0151 19191119
E-Mail: post@zaevers.de

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

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