Berufshaftpflicht für niedergelassene Zahnärztin und niedergelassenen Zahnarzt
Neues Personal suchen, gutes und erfahrenes halten und binden, Marketing, Qualitätsmanagement und die Patienten wollen ja auch noch versorgt werden. Verständlicher Weise denkt da kaum jemand an seine Berufshaftpflicht als Zahnarzt. Zumal statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit mit der Berufshaftpflicht konfrontiert zu werden, während der gesamten Niederlassungszeit, mit 2-3 Fällen eher gering ist. Doch Vorsicht, seien Sie gut vorbereitet und geben Sie Ihrer Berufshaftpflichtversicherung als Zahnarzt die notwendige Aufmerksamkeit.
Gefährden Sie Ihr Unternehmen Zahnarztpraxis nicht durch eine alte oder schlechte Berufshaftpflicht und müssen somit plötzlich hohe Schäden aus eigener Tasche bezahlen! Hinzu kommt der rasante Fortschritt in der Zahnmedizin und die stetig wachsenden Ansprüche der Patienten. Unsere Empfehlung, vergleichen Sie laufende Verträge kritisch und vermeiden so Nachteile. Wir, als erfahrener Versicherungsmakler für Zahnärzte, helfen Ihnen gerne dabei und sind so ein starker Partner an Ihrer Seite. Dabei ist unsere oberste Prämisse das Image Ihrer Zahnarztpraxis zu schützen und Ihnen den Rücken frei zu halten. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise bei der Auswahl des Versicherers für Ihre Berufshaftpflicht als Zahnarzt und profitieren so von unseren direkten Kontakten für den Fall der Fälle.
Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.
Unser aktueller Favorit im Test für Ihre
Berufshaftpflicht als Zahnarzt:
Beiträge
Berufshaftpflicht mit Privathaftpflicht 75 Mio. Versicherungssumme
Jahresbeiträge inkl. Steuer | ||
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden | Einzelpraxis | Gemeinschaftspraxis |
3.0 Mio. | 294,37 € | 264,94 € |
5.0 Mio. | 323,81 € | 291,43 € |
7.5 Mio. | 353,25 € | 317,92 € |
10.0 Mio. | 382,69 € | 344,42 € |
12.5 Mio. | 404,77 € | 364,29 € |
15.0 Mio | 426,84 € | 384,16 € |
Hier finden Sie eine Leistungsübersicht der Privathaftpflicht:
Leistungsübersicht Privathaftpflicht (PDF)
Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeschlossen werden, falls Sie bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung haben, die jedoch erst gekündigt werden muss. Senden Sie uns einfach die Kündigungsbestätigung per E-Mail zu und wir fügen die Privathaftpflicht nahtlos zu dem genannten Termin Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hinzu.
Berufshaftpflicht ohne Privathaftpflicht
Jahresbeiträge inkl. Steuer | ||
---|---|---|
Personen-, Sach- und Vermögensschäden | Einzelpraxis | Gemeinschaftspraxis |
3.0 Mio. | 270,50 € | 241,14 € |
5.0 Mio. | 300,01 € | 267,63 € |
7.5 Mio. | 329,45 € | 294,12 € |
10.0 Mio. | 358,69 € | 320,62 € |
12.5 Mio. | 380,97 € | 340,49 € |
15.0 Mio. | 403,04 € | 360,36 € |
Leistungen
Es sind alle Behandlungen versichert, welche laut Berufsordnung durchgeführt werden dürfen und nach GOZ und BEMA abrechenbar sind , insbesondere folgende Punkte:
- Implantatbehandlung (Lässt sich nicht abwählen um Beitrag zu sparen)
- Sedierung von Patienten mit Distickstoffmonoxid (Lachgas)
- Kosmetische Zahnbehandlung
- Konsilar- und Gutachtertätigkeit
- Patenschaftszahnarzt für Schulen und Kindergärten
- Hausbesuche auch zahnärztliche Versorgung in Altersheimen
- Abwässerschäden
- Laborkosten zur Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbeteiligung 10% – mind. 50€ – max. 500€
- Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder 500.000€
- Praxisausübungsgemeinschaften + Praxisgemeinschaften
- Urlaubsvertretungen auch in anderen Zahnarztpraxen
- Dienstreisen, Ausstellungen, Kongresse, Dozententätigkeit – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
- Praxis- und Praxisteilveranstaltungen
- Erste-Hilfe-Leistung – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
- Mietsachschäden an Gebäuden/Praxisräumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser und anlässlich Geschäftsreisen (Geschäftsreisen inkl. Ausstattung) 1.000.000 €
- Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Gefahren 1.000.000€
- Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
- Internethaftpflicht 1.000.000€
- Strafprozesskostendeckung
- Beschädigung und Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe bis 500.000 Euro
- Strahlenschäden
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Umwelt-Haftpflichtversicherung & Umwelt-Schadenversicherung 500€ Selbstbeteiligung
- Regressdeckung – Basisdeckung30.000l Heizöl, 5.000l Kraftstoff 5.000l sonstige Stoffe Amalgamabscheider: Flüssiggastank 3 t
- Nachhaftung – Berufshaftpflicht 5 Jahre Umweltschadenhaftpflicht 3 Jahre
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Untereinander
- Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
- Assistenz Personal in unbegrenzter Anzahl mitversichert
- Heilpraktiker (Bitte teilen Sie uns diesen Punkt extra mit)
- Tätigkeit im Auftrag von Hilfsorganisationen ohne USA/Kanada (Zahnärzte ohne Grenzen/GDCI)
- Arzt im Praktikum
- Schiedsgerichtvereinbarung
- Versehensklausel
- Gelegentliche und zeitlich befristete Tätigkeit im europäischen Ausland, ohne Auslandspraxis
- Be-und Entladeschäden
- Sonstige Tätigkeitsschäden inkl. Datenlöschung 250.000€
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen Vermögenschäden aus vermeintlicher Alarmauslösung 25.000€
- Medienverluste und Energiemehrkosten 500.000€
- Obhutsschäden an Arbeitsgeräten, nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Werkzeugen oder sonstigen Hilfsmitteln und beweglichen Sachen Selbstbeteiligung 500€
Richtige Deckungssumme?
Oft werden wir gefragt, was denn jetzt die richtige Deckungssumme in der Berufshaftpflicht für Zahnärzte ist. Gucken wir in die jeweiligen Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern finden wir hier keine wirkliche Orientierung zur Hilfe. Sie als Zahnarzt treffen dort für Ihre Berufshaftpflicht auf Formulierungen von, ausreichend – Hamburg, hinreichend – Niedersachsen und muss vorhanden sein – Baden Württemberg. Lediglich die ZAEK Bayern traut sich hier etwas mehr und verweist auf die im § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gültige Summe von einer Million bzw. 250.000 Euro pro Schaden. Wohl eher um sich selbst in Sachen körperschaftlicher Sorgfaltspflicht zu entlasten, als dass es eine klare Empfehlung für den jeweiligen Zahnarzt ist. Derartige kleine Summen für die Berufshaftpflicht als Zahnarzt gab es selbst kaum vor der Jahrtausendwende. Sicher haben Sie selbst genügend Vorstellungskraft um sich ein mögliches Schmerzensgeld in einer vielfachen höhen dessen vorzustellen.
Wie lautet jetzt abschließend unsere Empfehlung? Nun ja, in Anbetracht der per Gesetzt nicht beschränkten Haftung, ist unsere Empfehlung, versichern Sie sich so gut es geht und so hoch es geht. Nur so sind Sie künftig mit Ihrer Berufshaftpflicht als Zahnarzt gut geschützt und erleben keine bösen Überraschungen.
Haftung als Zahnarzt
Jeder Haftungsfall als Zahnarzt setzt neben einer Ursächlichkeit/Kausalität auch ein Verschulden oder Unterlassen voraus. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Haftung aus der Verletzung von Rechten und Pflichten – deliktische Haftung – und der vertraglichen Haftung, welche sich aus dem Behandlungs- bzw. Dienstvertrag ergeben. Letztgenanntes ist kein Schadenfall für die Berufshaftpflichtversicherung als Zahnarzt, welche sich ständig nur auf das Schmerzensgeld konzentriert. Für den Bereich der vertraglichen Haftung, z.B. Honorarsteitigkeiten mit Ihrem Patienten, hilft Ihnen der Zahnarztpraxis-Vertragsrechtsschutz bei jeglichen gerichtlichen Streitigkeiten weiter.
Jeder zahnärztliche Eingriff ist eine geduldete Körperverletzung welche nur durch die richtige Aufklärung des Patienten frei von der Haftung gestellt ist. Dabei schulden Sie als Zahnarzt dem Patienten keinen Behandlungserfolg jedoch eine Behandlung nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst und dem aktuellen zahnmedizinischen Standart. Darüber hinaus haften Sie als Zahnarzt auch für die Schäden welche Ihr Assistenzpersonal verursacht. Die so genannten Erfüllungsgehilfen sind hier in der Regel bei einfacher Fahrlässigkeit von der Haftung freigestellt. Letzteres gilt ebenso auch für fest angestellte Zahnärzte und Vorbereitungsassistenten. Zusätzlich haften Sie auch für eine ganze Reihe von Nebenpflichten so z.B. auch für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Praxisräume. Grund genug, bei der Auswahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung für Sie als Zahnarzt keine Fehler zu machen. Wir helfen Ihnen dabei!
Schadenarten
Neben dem Personenschaden, z.B. Abrutschen mit dem Bohrer, gibt es noch den Sachschaden und den Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist z.B. das beschmutze Kleidungsstück des Patienten welches gereinigt werden muss und ein Vermögensschaden kann durch die fehlerhafte Erstellung eines Gutachtens entstehen.
Schadenbeispiele
- Verletzung des Patienten mit einem Scaler
- Nichterfüllung des zahnärztlichen Standards (Lege artis)
- Sorgfaltspflichtverletzung (Aufklärungspflicht)
- Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet (Behandlungsfehler)
- Patient stürzt in der Praxis durch nasse Böden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
Pflichtversicherung
Gut also, dass der § 4 Berufsordnung ZAEK der einzelnen Bundesländer in Anlehnung der Musterberufsordnung der BZAEK das Thema Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte sogar als Pflichtversicherung regelt.
Innerhalb von 12 Stunden erstellen wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot
Alle unsere Tarife sind
§ 95e SGB V ready zur Erfüllung der Pflichtversicherung
Angebot anfordern
Schützen Sie Ihr Lebenswerk mit einer guten und günstigen Berufshaftpflicht speziell für Sie als niedergelassenen Zahnarzt. Machen Sie keine Experimente und verlassen Sie sich nur auf echte Profis wie Sie in Ihrem Bereich. Wir suchen Ihnen nicht nur im Marktvergleich das beste Preis- und Leistungsverhältnis, sondern begleiten Sie auch im hoffentlich nie eintretenden Haftungsfall. Geben Sie uns Ihr Vertrauen und fordern jetzt Ihr persönliches Angebot an. Sie erhalten in kürzester Zeit alle Details um den Schutz schnellstmöglich zu starten.
Haben Sie Fragen?
Gerne bieten wir Ihnen innerhalb unser Geschäftszeiten auch eine persönliche Beratung per Telefon,
E-Mail oder Kontaktformular an.
Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

Klare und direkte Kommunikation mit erfrischendem Humor

Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

Immer erreichbar und immer ein offenes Ohr. Klasse!
