Berufshaftpflicht für Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten

Sie können sicherlich den ersten Praxiseinsatz kaum abwarten. Vielleicht arbeiten Sie auch schon am Patienten und sammeln erste Erfahrungen. Jetzt wird es an der Zeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Patientenforderungen, Haftungsansprüche unberechtigte Regressansprüche sowie für berechtigte Forderungen, für genau solche Fälle brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen den Rücken frei hält.

Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.

Haftung als Zahnmedizinstudent

Es ist keine Seltenheit das Zahnmedizinstudenten von Patienten auf Schadenersatz verklagt oder bei der Polizei angezeigt werden. Gut zu wissen, so kann man sich vernünftig vorbereiten und eine passende Rechtsschutzversicherung dafür abschließen.

Jeder Haftungsfall als Zahnmedizinstudent setzt neben einer Ursächlichkeit/Kausalität auch ein Verschulden oder Unterlassen voraus. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Haftung aus der Verletzung von Rechten und Pflichten – deliktische Haftung – und der vertraglichen Haftung, welche sich aus dem Behandlungs- bzw. Dienstvertrag ergeben. Letztgenanntes ist kein Schadenfall für die Berufshaftpflichtversicherung als Zahnmedizinstudent, welche sich ständig nur auf das Schmerzensgeld konzentriert. Grundsätzlich übernimmt die Haftung der leitende Arzt im Falle eines Zahnmedizinstudenten. Ein Student wird erst dann zur Haftung gezogen, so bald er besonders leichtfertig einen schweren Fehler begangen hat oder sich in Bereiche vorwagt, die außerhalb seiner studentischen Kompetenzen liegen.

In so einem Fall haftet der Student persönlich und mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Sichern Sie sich hier für mit einer extra Rechtsschutzversicherung ab.

Schadenarten

Neben dem Personenschaden, z.B. Abrutschen mit dem Bohrer, gibt es noch den Sachschaden und den Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist z.B. das beschmutze Kleidungsstück des Patienten welches gereinigt werden muss und ein Vermögensschaden kann durch die fehlerhafte Erstellung eines Gutachtens entstehen.

Schadenbeispiele

  • Nichterfüllung des zahnärztlichen Standards (Lege artis)
  • Verletzung des Patienten mit einem Scaler
  • Sorgfaltspflichtverletzung (Aufklärungspflicht)
  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet (Behandlungsfehler)
  • Patient stürzt in der Praxis durch nasse Böden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)

Leistungen:

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Schutz bei Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Famulatur
  • Absicherung bei Verlust Ihres Dienstschlüssels – ohne Eigenbeteiligung
  • Erweiterter Strafrechtsschutz im Falle eines Strafverfahrens
  • Schutz bei Erste-Hilfe-Leistungen
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

Richtige Deckungssumme?

Oft werden wir gefragt, was denn jetzt die richtige Deckungssumme in der Berufshaftpflicht für Zahnmedizinstudent ist. Gucken wir in die jeweiligen Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern finden wir hier keine wirkliche Orientierung zur Hilfe. Sie als Zahnmedizinstudent treffen dort für Ihre Berufshaftpflicht auf Formulierungen von, ausreichend – Hamburg, hinreichend – Niedersachsen und muss vorhanden sein – Baden Württemberg. Lediglich die ZAEK Bayern traut sich hier etwas mehr und verweist auf die im § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gültige Summe von einer Million bzw. 250.000 Euro pro Schaden. Wohl eher um sich selbst in Sachen körperschaftlicher Sorgfaltspflicht zu entlasten, als dass es eine klare Empfehlung für den jeweiligen Zahnmedizinstudent ist. Derartige kleine Summen für die Berufshaftpflicht als Zahnmedizinstudent gab es selbst kaum vor der Jahrtausendwende. Sicher haben Sie selbst genügend Vorstellungskraft um sich ein mögliches Schmerzensgeld in einer vielfachen höhen dessen vorzustellen.

Wie lautet jetzt abschließend unsere Empfehlung? Nun ja, in Anbetracht der per Gesetzt nicht beschränkten Haftung, ist unsere Empfehlung, versichern Sie sich so gut es geht und so hoch es geht. Nur so sind Sie künftig mit Ihrer Berufshaftpflicht als Zahnmedizinstudent gut geschützt und erleben keine bösen Überraschungen.

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