Abgesichert in die Karriere starten – Die beste Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärztinnen und Assistenzzahnärzte!

Seit 20 Jahren ist ZAEVERS auf Zahnärztinnen und Zahnärzte spezialistiert. Wir wissen worauf es bei der Absicherung von Zahnärzten und Zahnärztinnen ankommt. Schnell und kompetent finden wir aus dutzenden Anbietern die beste Berufshaftpflicht, ganz individuell auf Sie zugeschnitten.

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Wir wählen nur aus den besten Versicherungen

Beiträge

Wir suchen Ihnen nicht nur im Marktvergleich das beste Preis- und Leistungsverhältnis, sondern begleiten Sie auch im hoffentlich nie eintretenden Haftungsfall und stehen an Ihrer Seite.
Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.

Beispielhaft sehen Sie hier die Beiträge unseres momentan favorisierten Tarif, den wir exklusiv mit der SIGNAL IDUNA ausgehandelt haben.

Berufshaftpflicht mit Privathaftpflicht 75 Mio. Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Jahresbeiträge inkl. Steuer
3.0 Mio. 33,74 €
5.0 Mio. 37,12 €
7.5 Mio. 40,48 €
10.0 Mio 43,86 €
12.5 Mio. 46,40 €
15.0 Mio. 48,92 €

Hier finden Sie eine Leistungsübersicht der Privathaftpflicht:
Leistungsübersicht Privathaftpflicht (PDF)

Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht kann auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeschlossen werden, falls Sie bereits eine bestehende Privathaftpflichtversicherung haben, die jedoch erst gekündigt werden muss. Senden Sie uns einfach die Kündigungsbestätigung per E-Mail zu und wir fügen die Privathaftpflicht nahtlos zu dem genannten Termin Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hinzu.

Berufshaftpflicht ohne Privathaftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Jahresbeiträge inkl. Steuer
3.0 Mio. 8,07 €
5.0 Mio. 11,25 €
7.5 Mio. 14,43 €
10.0 Mio 17,81 €
12.5 Mio. 20,35 €
15.0 Mio. 22, 87 €

Leistungen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den zum Berufsbild des Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenzahnarzt gehörenden Tätigkeiten, welche aufgrund der Aus- und Weiterbildung ausgeübt werden dürfen und nach BEMA und GoZ abrechenbar sind. Es gelten Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, solange das Gericht den Vorsatz nicht bestätigt, als mitversichert. In diesem Rahmen mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:

1. Die dienstliche Tätigkeit – falls z.B. die Versicherung des Praxisinhabers nicht zahlt oder es versäumt wurde, den oder die angestellte Zahnärzt:innen richtig zu versichern

2. Die außerdienstliche Tätigkeit z.B. Vertretungen und Notdienste 

3. Das (zahn)ärztliche Restrisiko z.B. Erste Hilfe

4. Vom Versicherungsschutz erfasst sind ebenfalls Rückgriffs-, Regress- und Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers aus Schäden, die die versicherte Person im Rahmen der Tätigkeit für den Arbeitgeber verursacht sowie 

Zusätzlich die gelegentliche außerdienstliche ambulante zahnärztliche Tätigkeit, z. B. aus:

• Gutachtertätigkeiten

• Der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Zahnarztes derselben Fachrichtung

• Zahnärztlicher Freundschaftsdienst im Bekanntenkreis

• Zahnärztlichem Sonntags- und Notdienst

• Behandlung in Notfällen

• Erste-Hilfe-Leistungen, sofern hierfür nicht über die Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht

• Der Tätigkeit als Zahnarzt auf Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen)

• Der Obdachlosenbetreuung (ambulante Tätigkeit inkl. Impfungen)

• Der Flüchtlingsbetreuung im Inland (ambulante Tätigkeit inkl. Impfungen)

• Der Durchführung von Flugbegleitungen/Rückholtransporten von stabilen Patienten, die keine Intensivbetreuung benötigen, nach und innerhalb von Deutschland

• Der zahnärztlichen Tätigkeit im Rahmen von polizeilichen Untersuchungen wie z. B. Hafttauglichkeitsuntersuchungen und Blutalkoholtests

• Der ambulanten Erstversorgung auf Schiffen unter deutscher Flagge

  • Top-Schutz-Garantie (Besserstellungsklausel) 500.000 Euro Sollte sich bei konkreten Schadensfällen herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorvertrages beim gleichen oder einem anderen Versicherer zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages für den Versicherungsnehmer günstiger sind, wird der Versicherer nach den Bedingungen des Vorvertrages regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Vertragsunterlagen des Vorvertrages zur Verfügung zu stellen.
  • Bei fehlerhafter Praxisbeschreibung besteht Versicherungsschutz, soweit keine Mehrprämie anfällt und der Anteil aus der nicht benannten Tätigkeit nicht höher als 20 % war.
  • Bedingungsweiterentwicklung: Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neuentwickelt, so kann der Versicherungsnehmer die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen verlangen. Dies gilt nicht, soweit dem Versicherungsnehmer eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten wurde und diese von Ihm abgelehnt wurde.
  • Abweichungen zu den Verbandsbedingungen: Weichen die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen am Schadentag oder bei Vertragsabschluss von den GDV empfohlenen, zum Nachteil des Versicherungsnehmers ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
  • Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung: Soweit diese länger als 3 Jahre zurückliegen oder es sich um einen Bagatellschaden (250 Euro) handelt.
  • Rechtzeitige Zahlung der Erstprämie: Die Erstprämie gilt als unverzüglich entrichtet, wenn diese innerhalb 4 Wochen nach Vorlage der Police und erster Zahlungserinnerung bezahlt wird.
  • Falsche Bankverbindung: Wird versehentlich eine falsche Bankverbindung angegeben schadet dies dem Versicherungsschutz nicht, wenn unverzüglich eine Korrektur erfolgt.
  • Aus der Durchführung von Implantatbehandlungen (Lässt sich nicht abwählen um Beitrag zu sparen)

  • Aus der zahnärztlichen Behandlung mittels Laser

  • Aus Sedierungen von Patienten mit Distickstoffmonoxid (Lachgas)

  • Aus der zahnärztlichen Behandlung von Patienten in Vollnarkose, ausgenommen vom Versicherungsschutz bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Anästhesisten

  • Aus Tätigkeiten in der Gruppenprophylaxe bzw. als Patenschaftszahnarzt für Schulen und Kindergärten

  • Aus der Durchführung von Behandlungen zu kosmetischen Zwecken ohne medizinische Indikation, wie z. B.:

    • Austausch von Zahnfüllungen

    • Kosmetische Zahnaufhellung (Bleaching) mittels Aufbringen von Zahnschienen

    • Aufkleben und dem Entfernen von Zahnschmuck und Veneers

  • Durchführung von Piercing, sofern von den zu behandelnden Patienten eine rechtsgültige Erlaubnis zur Durchführung dieser Tätigkeit vorliegt

  • Aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten

  • Aus Praxis- und Teilpraxisveranstaltungen, wie Praxisfeiern, Praxisausflüge, Schulungskurse, Praxissportveranstaltungen, Werbeveranstaltungen, Tag der offenen Tür u. Ä. innerhalb und außerhalb der Praxisräume

  • Aus Sozialeinrichtungen für Praxisangehörige, auch wenn diese Einrichtungen gelegentlich durch praxisfremde Personen benutzt werden

  • Belegschafts- und Besucherhabe zusätzlich 2.000 EUR für Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen

  • Auslandsschäden

    • Der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Inland
    • Der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im europäischen Ausland, wenn diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird
    • Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
    • Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen, Symposien und Messen
    • Bei der Ausübung von Dozententätigkeit
    • Zahnärztlicher Tätigkeit im Auftrag von Hilfsorganisationen (z. B. Zahnärzte ohne Grenzen, GDCI) bis zur Dauer von einem Jahr im Ausland (ohne USA/Kanada und deren Territorien)
    • Der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausland
    • Aus Konsiliartätigkeit im Ausland, sofern diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird
    • Aus Konsiliartätigkeit im Ausland, sofern diese nur gelegentlich und zeitlich befristet erfolgt und keine eigene Praxis im Ausland unterhalten wird
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander

  • Ansprüche der gesetzlichen Vertreter

  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten

  • Vermögensschäden aus Konsiliar- und gelegentlicher Gutachtertätigkeit

  • Vermögensschäden durch Fehlalarm

  • Abwässerschäden

  • Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden und/oder Praxisräumen sowie dazugehörigen Grundstücksbestandteilen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden auch anlässlich Geschäftsreisen einschließlich Schäden an Inventar/Ausstattung. Die versicherten Gefahren sind: Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser. Sonstige Gefahren mit 250 Euro Selbstbeteiligung

  • Be- und Entladeschäden

  • Leitungsschäden

  • Sonstige Tätigkeitsschäden und Datenlöschungs-/Datenneuordnungskosten

  • Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern inkl. Folgeschäden 250.000 Euro

  • Deckungsvorsorgefreier Umgang mit radioaktiven Stoffen (Strahlenschäden)

  • Berufsausübungsgemeinschaft/Praxisgemeinschaften – Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die rechtlich selbständige Praxisgemeinschaft selbst richtet.

  • Medienverlust und Energiemehrkosten

  • Zahnarzt im Praktikum

  • Schiedsgerichtsvereinbarung

  • Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG) 3.000.000 Euro

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Internet-Haftpflicht

  • Heilpraktiker (Bitte teilen Sie uns diesen Punkt extra mit)

  • Umwelt-Haftpflichtversicherung & Umwelt-Schadenversicherung Regressdeckung Basisdeckung 30.000 l Heizöl, 10.000 l Kraftstoffe, 10.000 l sonstige Stoffe, Abscheider; Flüssiggastank < 3 t, Umwelt- Schadenversicherung 500 Euro Selbstbeteiligung

  • Umwelt-Kaskoversicherung 500.000 Euro Selbstbeteiligung 500 Euro

  • Strafprozesskostendeckung „ln einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die gebührenmäßigen – ggf. auch die mit ihm besonders vereinbarten höheren – Kosten der Verteidigung.“

  • Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbeteiligung 10% min. 50 EUR, max. 500 EUR

  • Versichert ist der Ersatz der Laborkosten für die Wiederherstellung von im Gebrauch befindlichem Zahnersatz, der aufgrund eines zahnärztlichen Fehlers nicht mehr verwendet werden kann, soweit der Versicherungsnehmer dafür von dem Krankenversicherer in Anspruch genommen wird

  • Obhutsschäden

  • Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro

  • Nachhaftung 10 Jahre

  • Versehensklausel

  • Versicherungsbeginn 0:00 Uhr anders als oftmals 12 Uhr

  • Regressverzicht

  • Keine generelle Selbstbeteiligung

  • Schaden (Laborkosten) zur Wiederherstellung von Zahnersatz 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

  • Obhutsschäden 500 Euro

  • Umwelt-Kaskoversicherung 500 Euro

  • Umwelt-Schadensversicherung 500 Euro

  • Mietschäden an Gebäuden durch sonstige Gefahren 250 Euro

Nicht versichert ist die Tätigkeit in einem Krankenhaus oder einer Klinik

Wissenswertes zur Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärztinnen und Assistenzzahnärzte

Darauf kommt es bei der Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärztinnen und Assistenzzahnärzte an.

In einem unserer Blogartikel erklären wir sehr genau, worauf es bei der Auswahl einer Berufshaftpflicht für angestellte Zahnärztinnen und angestellte Zahnärzte ankommt. So, dass Sie nach dem Lesen des Artikel in der Lage sind fundierte Entscheidungen zu treffen.

Darum ZAEVERS

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir die Spezialisten, wenn es um die Absicherung von Zahnärzten und Zahnärztinnen geht.
Seit mehr als 20 Jahren helfen wir Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Auswahl der bestmöglichen Versicherung. Das ist für uns nicht bloß ein Job, es ist unsere Leidenschaft.
Das viele positive Feedback unserer Zahnärztinnen und Zahnärzte ist unsere tägliche Motivation.

Unkompliziert

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und kümmern uns um alles. Dabei kommunizieren wir stets verständlich.  

Spezialisiert

Wir arbeiten ausschließlich für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dadurch sind wir die Experten in der Branche.

Persönlich

Auf Wunsch direkte Beratung durch einen unserer Experten. Vor und nach dem Antrag.

Transparent

Wir erstellen kostenlose und unverbindliche Angebote. Keine versteckten Kosten.

– Nirgends günstiger
– Volle Transparenz und keine versteckten Klauseln
– Persönliche Betreuung
– Wir versichern keine Investoren-ZMVZs
– Ausschließlich auf Zahnmediziner*innen spezialisiert
– Ein gepflanzter Baum pro abgeschlossenen Antrag (mehr Infos)

Das sagen unsere Zahnärzte und Zahnärztinnen:

Noch Fragen?

Ja, als  Assistenzzahnärztin oder Assistenzzahnarzt ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherung schützt sowohl den Zahnarzt als auch den Patienten im Falle von Fehlern oder Schäden, die während der Ausübung des Berufs auftreten können. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Zahnarzt bei einer Behandlung einen Fehler macht und der Patient dadurch Schäden erleidet. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung würde der Zahnarzt oder die Zahnärztin selbst für die entstandenen Kosten aufkommen müssen, was im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann. Daher ist es wichtig, als Assistenzzahnarzt oder Assistenzzahnärztin eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich und den Patienten zu schützen.

Darauf gibt es pauschal leider keine Antwort. Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Punkten und Entscheidungen, wie der Deckungssumme oder ob in der Versicherung eine private Haftpflichtversicherung inklusive ist. Zusammen finden wir das beste Angebot für Sie.

Neben dem Personenschaden, z.B. Abrutschen mit dem Bohrer, gibt es noch den Sachschaden und den Vermögensschaden. Ein Sachschaden ist z.B. das beschmutze Kleidungsstück des Patienten welches gereinigt werden muss und ein Vermögensschaden kann durch die fehlerhafte Erstellung eines Gutachtens entstehen.

Beispiele:

  • Verletzung des Patienten mit einem Scaler
  • Nichterfüllung des zahnärztlichen Standards (Lege artis)
  • Sorgfaltspflichtverletzung (Aufklärungspflicht)
  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet (Behandlungsfehler)
  • Patient stürzt in der Praxis durch nasse Böden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)

Mit jedem Angebot erhalten Sie von uns eine detaillierte Auflistung aller Leistungen die mit der Berufshaftpflicht abgedeckt sind. Bei Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und gehen die einzelnen Leistungen mit Ihnen durch.

Natürlich. Auch wir mögen den persönlichen Austausch mit unseren Zahnärzten und Zahnärztinnen.

Sie erreichen uns unter 040 637 022 48 
oder sie füllen einfach weiter oben das Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. 
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: post@zaevers.de

ZAVERS ist ein Versicherungsmakler, der von Versicherungsunternehmen für die Vermittlung von Versicherungen bezahlt wird. Das bedeutet, dass ZAEVERS Geld verdient, indem sie ihren Kunden Versicherungen anbieten und vermitteln. Als unabhängiger Makler agiert ZAEVERS jedoch stets im besten Interesse ihrer Kunden und stellt sicher, dass sie die am besten geeigneten Versicherungsprodukte zu den besten Preisen erhalten. Sie agieren unvoreingenommen und wählen die Versicherungen aus, die am besten zu den Bedürfnissen ihrer Kunden passen. ZAEVERS verdient also Geld, indem sie ihre Kunden dabei unterstützen, die richtige Versicherung zum bestmöglichen Preis zu finden, und durch die Vermittlung dieser Versicherungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision erhalten.

Natürlich ist ein Wechsel möglich und erweist sich häufig als sehr vorteilhaft. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess des Versicherungswechsels und übernehmen alle erforderlichen Schritte für Sie. Es kommt oft vor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auf uns zukommen, weil sie ihre Verträge gern über uns abwickeln möchten. Sie schätzen unser Fachwissen und unsere Expertise, besonders im Schadensfall. Auch das gestalten wir für Sie unkompliziert und effizient.

Pauschal ist das nicht zu Beantworten. Doch genau dafür sind wir da. Wir kennen den Markt, sondieren neue und alte Angebote und haben tagtäglich mit den Versicherungen zu tun. Kurz: Wir finden für Sie die beste Berufshaftpflichtversicherung!

Eine Versicherung bei ZAEVERS ist nicht teurer als direkt beim Versicherer. Tatsächlich kann es sogar vorkommen, dass ZAEVERS bessere Konditionen angeboten bekommt, da sie als Vermittler größerer Volumen vermitteln. Das bedeutet, dass die Versicherungsprämien bei ZAEVERS möglicherweise günstiger sind als direkt beim Versicherer. Zudem bietet ZAEVERS den Vorteil, dass sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und somit das beste Angebot für den Kunden finden können. Der Service von ZAEVERS ist also eine gute Option für alle, die Zeit und Mühe sparen möchten, indem sie die Suche nach dem besten Versicherungsangebot an einen Vermittler auslagern, der ihnen seine Expertise und Marktkenntnisse zur Verfügung stellt.

Sie möchten lieber direkt mit uns sprechen?

Unter  040 637 022 48 helfen wir schnell & kompetent weiter. 
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