Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärztin und Assistenzzahnarzt

Es ist endlich geschafft! Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen und auch schon eine freie Assistentenstelle gefunden?! Sind vielleicht auch noch umgezogen und jetzt geht es schon bald los. Der Kopf ist voll und jetzt noch die richtige und günstige Berufshaftpflicht finden bei all dem Stress? Machen Sie sich keine Sorgen, Sie sind hier jetzt genau richtig und wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ohne eine eigene Berufshaftpflicht als Vorbereitungs- oder Weiterbildungsassistent in der Zahnmedizin setzen Sie sich unnötigen Risiken aus. Das ganze Leben liegt noch vor Ihnen, Wünsche und Ziele warten darauf erreicht zu werden. Schützen Sie Ihre finanzielle Zukunft vor Schadensersatzansprüchen Dritter und starten mit uns als Experten für Ihre Berufshaftpflicht voll durch. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Auswahl des geeigneten Versicherers sondern auch im hoffentlich nie eintretenden Haftungsfall und vermeiden so Nachteile für Sie.

Neben den bewährten Tarifen von AXA, Basler, SIGNAL IDUNA, HDI, Generali, Alte Leipziger, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Helvetia vergleichen wir für Sie laufend auch neue Konzepte und suchen Ihnen so den passenden Schutz.

Der aktuelle Testsieger im Vergleich für Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenzzahnärzte:

Beiträge

Berufshaftpflicht mit Privathaftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Jahresbeiträge inkl. Steuer
3.0 Mio. 33,74 €
5.0 Mio. 37,12 €
7.5 Mio. 40,48 €

Sie verfügen bereits über eine Privathaftpflicht?
Senden Sie uns einfach eine Beitragsrechnung Ihrer Privathaftpflicht und wir prüfen kostenfrei und unabhängig, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.
Berufshaftpflicht ohne Privathaftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögensschäden Jahresbeiträge inkl. Steuer
3.0 Mio. 8,07 €
5.0 Mio. 11,25 €
7.5 Mio. 14,43 €

Leistungen

Es sind alle Behandlungen versichert, welche laut Berufsordnung durchgeführt werden dürfen und nach GOZ und BEMA abrechenbar sind , insbesondere folgende Punkte:

  • Implantatbehandlung (Lässt sich nicht abwählen um Beitrag zu sparen)
  • Sedierung von Patienten mit Distickstoffmonoxid (Lachgas)
  • Kosmetische Zahnbehandlung
  • Konsilar- und Gutachtertätigkeit
  • Patenschaftszahnarzt für Schulen und Kindergärten
  • Hausbesuche auch zahnärztliche Versorgung in Altersheimen
  • Abwässerschäden
  • Laborkosten zur Wiederherstellung von Zahnersatz Selbstbeteiligung 10% – mind. 50€ – max. 500€
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder 500.000€
  • Praxisausübungsgemeinschaften + Praxisgemeinschaften
  • Urlaubsvertretungen auch in anderen Zahnarztpraxen
  • Dienstreisen, Ausstellungen, Kongresse, Dozententätigkeit – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
  • Praxis- und Praxisteilveranstaltungen
  • Erste-Hilfe-Leistung – Selbstbeteiligung für USA/Kanada 5.000€
  • Mietsachschäden an Gebäuden/Praxisräumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser und anlässlich Geschäftsreisen (Geschäftsreisen inkl. Ausstattung) 1.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch sonstige Gefahren 1.000.000€
  • Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
  • Internethaftpflicht 1.000.000€
  • Strafprozesskostendeckung
  • Beschädigung und Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe bis 500.000 Euro
  • Strahlenschäden
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung & Umwelt-Schadenversicherung 500€ Selbstbeteiligung
  • Regressdeckung – Basisdeckung30.000l Heizöl, 5.000l Kraftstoff 5.000l sonstige Stoffe Amalgamabscheider: Flüssiggastank 3 t
  • Nachhaftung – Berufshaftpflicht 5 Jahre Umweltschadenhaftpflicht 3 Jahre
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Untereinander
  • Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) 3 Jahre Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist
  • Assistenz Personal in unbegrenzter Anzahl mitversichert
  • Heilpraktiker (Bitte teilen Sie uns diesen Punkt extra mit)
  • Tätigkeit im Auftrag von Hilfsorganisationen ohne USA/Kanada (Zahnärzte ohne Grenzen/GDCI)
  • Arzt im Praktikum
  • Schiedsgerichtvereinbarung
  • Versehensklausel
  • Gelegentliche und zeitlich befristete Tätigkeit im europäischen Ausland, ohne Auslandspraxis
  • Be-und Entladeschäden
  • Sonstige Tätigkeitsschäden inkl. Datenlöschung 250.000€
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen Vermögenschäden aus vermeintlicher Alarmauslösung 25.000€
  • Medienverluste und Energiemehrkosten 500.000€
  • Obhutsschäden an Arbeitsgeräten, nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Werkzeugen oder sonstigen Hilfsmitteln und beweglichen Sachen Selbstbeteiligung 500€
  • Auslandsschäden weltweit bei Aus-und Weiterbildung
  • Es sind alle Behandlungen versichert welche nach GOZ und BEMA abrechenbar sind und laut Berufsordnung erlaubt, insbesondere folgende Punkte bis zur gewählten Versicherungssumme:

Richtige Deckungssumme?

Oft werden wir gefragt, was denn jetzt die richtige Deckungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzzahnärzte ist. Nicht einmal die zahnärztliche Berufsordnung der Länder findet hier abschließende Regelungen. Es gibt Formulierungen von ausreichend, was natürlich sehr schwammig ist, bis hin zu muss vorhanden sein, was auch nicht viel mehr sagt als die bloße Existenz. Eine gesetzliche Haftungsbeschränkung gibt es nicht und daher ist unsere Empfehlung ganz klar, versichern Sie sich so hoch es geht. Zugegebener Maßen sind Sie als Vorbereitungs- oder Weiterbildungsassistenzzahnarzt in der Position, dass statistisch gesehen Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung wohl eher selten brauchen. Aber wozu für ein paar Euro Beitragsunterschied hier böse Überraschungen riskieren? Entscheiden Sie also selbst, wie Sie sich hier schützen wollen. Gerne rufen Sie auch an und wir helfen Ihnen dabei.

Warum brauche ich als Assistenzzahnarzt eine Berufshaftpflicht?

Tendenziell sind Sie als Assistenzzahnärzte im Bereich der Haftung auf der sicheren Seite. In den meisten Fällen können Sie sich auf Ihren Arbeitgeber und Praxisinhaber verlassen. Dieser haftet für Schäden welche eventuell verursachen werden. Im bürgerlichen Gesetzbuch spricht man hier von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die §§ 278 und 831 regeln wie Assistenzzahnärzte haften.

Fast zu schön um wahr zu sein? Richtig, folgende Punkte verdeutlichen warum es auch für Sie als Assistenzzahnärzte notwendig ist, sich selbst zu schützen:

Erste Hilfe
Auf dem Weg in den Urlaub kollabiert im Flugzeug ein Passagier. Ein (Assistenzzahn)Arzt wird gebraucht. Bei der Reanimation werden schwerwiegende Fehler gemacht.

Außerdienstliche Behandlung von Bekannten und Familienmitgliedern
Bei einer außerdienstlichen PZR im Freundeskreis rutschen weg rutscht der Assistenzzahnarzt ab und verletzt die Person schwer.

Beratung
Ein Gast im Cafe klagt über Zahnschmerzen. Der Assistenzzahnarzt kriegt das Gespräch nur am Rande mit, schätzt die Situation falsch und gibt falsche Ratschläge. Ein folgenschwerer Fehler wie sich später herausstellt.

Regress
Bei besonders schweren Fällen der groben Fahrlässigkeit kann es passieren, dass die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers an den Assistenzzahnarzt herantritt und Regress verlangt.

Versicherung des Praxisinhabers zahlt nicht
Der Arbeitgeber bzw. Praxisinhaber hat aus Unwissenheit vergessen den Assistenzzahnarzt in seine Berufshaftpflicht aufzunehmen oder die Beiträge zu spät gezahlt. Der Versicherer verweigert die Zahlung. Der Patient verklagt erfolgreich den Praxisinhaber. Dieser ist nach einer Scheidung zahlungsunfähig. Der Patient tritt daraufhin rechtmäßig direkt an den verursachenden Assistenzzahnarzt heran.

Zusätzlich beitragsfrei mitversichert
Privat-, Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Angebot anfordern

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihren zahnärztlichen Berufsstart als Vorbereitungsassistent konzentrieren können, haben wir für Sie die passende und günstige Berufshaftpflicht. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und fordern jetzt Ihr persönliches Angebot an. Sie erhalten sofort alle Informationen um den wichtigen Schutz schnellstens an Ihrer Seite zu haben.

Haben Sie Fragen?

Gerne bieten wir Ihnen innerhalb unser Geschäftszeiten auch eine persönliche Beratung per Telefon,
E-Mail oder Kontaktformular an.