Praxisausfallversicherung für Zahnarztpraxen
Ihre Praxis ist Ihr Lebenswerk. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall plötzlich ausfallen? Miete, Gehälter, Leasingraten und andere Fixkosten laufen weiter – selbst wenn Sie keine Patienten behandeln können. Die Praxisausfallversicherung ist das stabile Sicherheitsnetz, das über den Schutz eines Krankentagegelds hinausgeht.
Was die Praxisausfallversicherung leistet
- Erstattung der fortlaufenden Kosten Ihrer Praxis (Miete, Gehälter, Leasingraten usw.)
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Schutz bei Krankheit oder Unfall – auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit
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Flexible Leistungsdauer: 6, 12, 18 oder bis zu 24 Monate wählbar
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Individuelle Karenzzeiten – abgestimmt auf Ihre Absicherung über Krankentagegeld
- Je nach Tarif: Mitversicherung psychischer Erkrankungen
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Wissenswertes zur Praxisausfallversicherung für Zahnarztpraxen
Wenn Sie ausfallen, bleibt Ihre Praxis finanziell handlungsfähig
Stellen Sie sich vor:
Sie sind auf dem Weg zur Arbeit, alles läuft wie immer – bis ein kurzer Moment reicht und Sie in einen Unfall verwickelt werden.
Der Arm ist gebrochen, die Hand geschient – an Behandlung ist in den nächsten Wochen nicht zu denken.
Während Sie versuchen, sich zu erholen, laufen die Kosten Ihrer Praxis weiter: Gehälter, Miete, Leasingraten, Wartungsverträge, Strom.
Die Einnahmen dagegen brechen von heute auf morgen weg.
Genau für diesen Moment wurde die Praxisausfallversicherung geschaffen.
Sie übernimmt Ihre laufenden Fixkosten, wenn Sie persönlich krankheits- oder unfallbedingt nicht arbeiten können – und schützt so Ihre Praxis davor, finanziell ins Wanken zu geraten.
Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Genesung.
Die 5 stillen Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden
Krankentagegeld ersetzt keine Fixkosten
Es deckt nur Ihr Nettoeinkommen. Die Praxisausfallversicherung übernimmt die Praxisfixkosten.
Kündigungsrisiko im Leistungsfall
Nur der generelle Kündigungsverzicht schützt Sie langfristig.
Wiederkehrende Krankheiten
Manche Tarife zahlen nur beim ersten Krankheitsfall. Gute Policen leisten erneut.
Steuerlogik
Beiträge nicht absetzbar, Leistungen dafür steuerfrei – wichtig für die Finanzplanung.
Psychische Erkrankungen
Häufig ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt. Tarife genau prüfen!
Mehr als nur eine Krankheitsversicherung
Die Praxisausfallversicherung gehört zu den meistverkannten Versicherungen für selbstständige Zahnärzt:innen. Während viele Praxisinhaber davon ausgehen, dass eine Krankentagegeldversicherung bereits alle Eventualitäten abdeckt, erfüllt diese nur einen Teil der Absicherung – nämlich Ihr persönliches Einkommen. Die Fixkosten Ihrer Praxis bleiben außen vor. Genau hier setzt die Praxisausfallversicherung an.
Abgrenzung zum Krankentagegeld
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Krankentagegeldversicherung: schützt Ihr privates Nettoeinkommen, also die Basis für Ihren Lebensunterhalt.
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Praxisausfallversicherung: schützt die laufenden Fixkosten Ihrer Praxis, etwa Miete, Gehälter, Leasingraten oder Versicherungen.
Beide Bausteine sind komplementär. Fehlt einer, entsteht eine Lücke, die im Ernstfall existenzbedrohend sein kann.
Darum ZAEVERS
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir die Spezialisten, wenn es um die Absicherung von Zahnärzten und Zahnärztinnen geht.
Seit mehr als 20 Jahren helfen wir Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Auswahl der bestmöglichen Versicherung. Das ist für uns nicht bloß ein Job, es ist unsere Leidenschaft.
Das viele positive Feedback unserer Zahnärztinnen und Zahnärzte ist unsere tägliche Motivation.
Unkompliziert
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und kümmern uns um alles. Dabei kommunizieren wir stets verständlich.
Spezialisiert
Wir arbeiten ausschließlich für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dadurch sind wir die Experten in der Branche.
Persönlich
Auf Wunsch direkte Beratung durch einen unserer Experten. Vor und nach dem Antrag.
Transparent
Wir erstellen kostenlose und unverbindliche Angebote. Keine versteckten Kosten.
- Nirgends günstiger
- Volle Transparenz und keine versteckten Klauseln
- Persönliche Betreuung
- Wir versichern keine Investoren-ZMVZs
- Ausschließlich auf Zahnmediziner*innen spezialisiert
- Ein gepflanzter Baum pro abgeschlossenen Antrag (mehr Infos)
Das sagen unsere Zahnärzte und Zahnärztinnen:
Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

Klare und direkte Kommunikation mit erfrischendem Humor

Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

Immer erreichbar und immer ein offenes Ohr. Klasse!

Hier werden meine Versicherungen nicht nur verwaltet, sondern aktiv gestaltet.

Vielen Dank für Ihre kompetente Beratung!

Gut, dass wir Sie gefunden haben, Sie haben uns das Leben erleichtert! Zeit & Geld Ersparnisse waren die kleinsten Nutzen die wir durch Ihre Agentur erhalten haben, Danke.

Hier fühle ich mich zum ersten Mal vollkommen gut aufgehoben und betreut.

Ohne Sie wäre unsere Praxis nicht so gut aufgestellt. Danke für ihre Tipps in Bezug auf unsere Vertriebsstruktur, diese waren goldwert.

Noch Fragen?
Die Praxisausfallversicherung hat die Kernaufgabe, die laufenden Praxiskosten (Fixkosten) einer Zahnarztpraxis abzusichern. Zahnärzte müssen ihre Arbeitsleistung höchstpersönlich erbringen und sind kaum ersetzbar. Fällt der Praxisinhaber durch länger andauernde Arbeitsunfähigkeit aus, laufen hohe Fixkosten (wie Gehälter, Miete, Zinsaufwendungen, Leasingraten und Versicherungsbeiträge) weiterhin an, ohne dass Umsatz erwirtschaftet werden kann, was zu hohen Verlusten führen kann. Die PAV soll eine mögliche Insolvenz verhindern.
Die PAV übernimmt praktisch alle Kosten, die dem Praxisinhaber bei einer vorübergehenden Praxisschließung entstehen und weiterlaufen. Zu den Fixkosten, die abgesichert werden, gehören unter anderem:
- Personalkosten/Gehälter.
- Miete oder Pacht.
- Leasingraten.
- Steuern und Finanzierungskosten.
- Energiekosten (Strom, Wasser etc.).
- Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge.
- Kosten für eine Vertretung können ebenfalls mitversichert werden.
Nicht als Fixkosten zählen Aufwendungen für Praxis- und Laborbedarf oder Fremdleistungen, da diese bei einer Praxisunterbrechung entfallen.
Unabhängig vom Versicherer sind in der Regel Ausfälle durch Krankheit, Unfall und Quarantäne des Praxisinhabers versichert. Einige Policen umfassen auch Sachrisiken wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus (Praxisausfallversicherung als Sachrisiko). Für rein durch Sachschäden verursachte Ausfälle bietet jedoch die Betriebsunterbrechungsversicherung (im Rahmen einer Praxisinhaltsversicherung) meist einen umfangreicheren Schutz. Manche Policen schließen explizit Corona/Epidemien aus.
Die Praxisausfallversicherung ist primär eine Schadenversicherung zur Absicherung der laufenden Praxiskosten. Die Krankentagegeldversicherung hingegen ist eine Personenversicherung, die primär den Gewinn (durchschnittliches Nettoeinkommen) des Versicherten absichern sollte. KTG kann oft schon ab dem 4. oder 7. Tag leisten, während PAV in der Regel erst nach dem 21. Tag oder später greift. Ein wesentlicher Vorteil des KTG ist, dass es oft einen zeitlich unbegrenzten Leistungszeitraum und Kündigungsschutz bietet, wohingegen die PAV meist eine feste Haftzeit (z.B. 12 bis 24 Monate) und ein Kündigungsrecht des Versicherers zum Vertragsablauf vorsieht.
- Karenzzeit (Karenzfrist): Dies ist die leistungsfreie Zeit vom Eintritt des Versicherungsfalls (Arbeitsunfähigkeit) bis zum Beginn der Entschädigungspflicht des Versicherers. Je länger die Karenzzeit gewählt wird (üblich sind 10, 14, 21, 28 oder 42 Tage), desto niedriger ist die Prämie.
- Haftzeit: Dies ist die maximale Dauer (Leistungszeitraum), für die die PAV für den eingetretenen Schaden leistet. Die Haftzeit beträgt meist 12 Monate, kann aber oft auf 24 Monate verlängert werden. Besonders wichtig ist, dass die Haftzeit nicht nur einmal für dieselbe Krankheit oder denselben Unfall zur Verfügung steht, da chronische Erkrankungen oft in Schüben auftreten.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen stellen für Versicherer ein hohes Risiko dar und sind daher oft ausgeschlossen oder nur mit erheblichen Einschränkungen versichert. Bei einigen Anbietern können diese durch besondere Klauseln mitversichert werden, wobei die Leistungsdauer meist auf maximal 180 Tage oder weniger begrenzt ist.
Schwangerschaft selbst gilt nicht als Krankheit und führt daher i.d.R. nicht zur Leistung. Tritt jedoch während der Schwangerschaft eine Arbeitsunfähigkeit auf, deren Ursache nicht direkt auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist, ist diese mitversichert. Einige Versicherer gewähren zudem in begrenztem Umfang Leistung bei Schwangerschaftsbeschwerden oder stationärem Aufenthalt im Zusammenhang mit Schwangerschaft/Entbindung.
Die Beiträge zur Praxisausfallversicherung gehören zum Lebensführungsbereich des Versicherten und sind daher nichtvon der Einkommenssteuer als Betriebsausgaben absetzbar. Im Gegenzug ist der Bezug von Leistungen aus der Praxisausfallversicherung steuerfrei. Ausnahme: Wird neben dem privaten Risiko der Erkrankung zugleich das betriebliche Risiko der Quarantäne/behördlich verfügten Praxisschließung versichert, kann der darauf entfallende Teil der Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die Praxisausfallversicherung ist kündbar. Viele Versicherer verzichten zwar auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Schadenfall, können den Vertrag aber weiterhin ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, insbesondere bei chronischen oder schweren Krankheiten. Die Ideallösung für den Zahnarzt ist eine Police mit generellem Kündigungsverzicht des Versicherers. Bei dieser Regelung verzichtet der Versicherer sowohl auf das ordentliche Kündigungsrecht zum Ablauf des Versicherungsjahres als auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Leistungsfall, oft bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Ohne diesen Schutz kann der Versicherte im Krankheitsfall dringend benötigten Schutz verlieren.
Natürlich. Auch wir mögen den persönlichen Austausch mit unseren Zahnärzten und Zahnärztinnen.
Sie erreichen uns unter 040 637 022 48
oder sie füllen einfach weiter oben das Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: post@zaevers.de
ZAVERS ist ein Versicherungsmakler, der von Versicherungsunternehmen für die Vermittlung von Versicherungen bezahlt wird. Das bedeutet, dass ZAEVERS Geld verdient, indem sie ihren Kunden Versicherungen anbieten und vermitteln. Als unabhängiger Makler agiert ZAEVERS jedoch stets im besten Interesse ihrer Kunden und stellt sicher, dass sie die am besten geeigneten Versicherungsprodukte zu den besten Preisen erhalten. Sie agieren unvoreingenommen und wählen die Versicherungen aus, die am besten zu den Bedürfnissen ihrer Kunden passen. ZAEVERS verdient also Geld, indem sie ihre Kunden dabei unterstützen, die richtige Versicherung zum bestmöglichen Preis zu finden, und durch die Vermittlung dieser Versicherungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision erhalten.
Eine Versicherung bei ZAEVERS ist nicht teurer als direkt beim Versicherer. Tatsächlich kann es sogar vorkommen, dass ZAEVERS bessere Konditionen angeboten bekommt, da sie als Vermittler größerer Volumen vermitteln. Das bedeutet, dass die Versicherungsprämien bei ZAEVERS möglicherweise günstiger sind als direkt beim Versicherer. Zudem bietet ZAEVERS den Vorteil, dass sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen und somit das beste Angebot für den Kunden finden können. Der Service von ZAEVERS ist also eine gute Option für alle, die Zeit und Mühe sparen möchten, indem sie die Suche nach dem besten Versicherungsangebot an einen Vermittler auslagern, der ihnen seine Expertise und Marktkenntnisse zur Verfügung stellt.
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