Schadenfall in der Zahnarztpraxis:
Was Ihre Berufshaftpflicht wirklich leistet – und was nicht

Ein Brief vom Patienten.
Oder vom Anwalt.
Oder plötzlich Post vom Gericht.
Spätestens dann wird vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten klar:

Die Berufshaftpflicht ist keine theoretische Pflichtversicherung – sondern existenziell.

Gleichzeitig erleben wir immer wieder große Unsicherheit:

  • Was ist eigentlich versichert?
  • Was zahlt die Berufshaftpflicht?
  • Und was eben nicht?
  • Darf ich selbst antworten?
  • Brauche ich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?

Dieser Artikel bringt Klarheit – praxisnah, verständlich und ohne Juristendeutsch.


Der typische Start eines Schadenfalls

Fast jeder Schadenfall beginnt gleich:
Ein Patient erhebt Vorwürfe – medizinisch, rechtlich oder finanziell.
Wichtig ist nicht, ob man sich selbst im Recht fühlt.
Wichtig ist nur, was man jetzt richtig macht.

Erster und wichtigster Schritt:

Alle Unterlagen sammeln und keine eigenständige Stellungnahme abgeben.
Denn ab jetzt gilt: Die Berufshaftpflicht führt den Fall – nicht Sie.


Was ist in der Berufshaftpflicht wirklich versichert?

Die gute Nachricht zuerst:

Versichert ist:
Ein Behandlungsfehler und ein daraus resultierender Gesundheitsschaden, z. B.:

  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • daraus resultierende Vermögensfolgen

Genau dafür ist die Berufshaftpflicht da.

Was viele nicht wissen: Was nicht versichert ist

Hier entstehen die meisten Missverständnisse – und Enttäuschungen.

Gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche:

  • auf Erfüllung des Behandlungsvertrages
  • auf Nacherfüllung
  • aus Selbstvornahme
  • auf Rücktritt
  • auf Minderung
  • auf Schadensersatz statt Leistung
  • für Schäden, die entstehen, um eine Nacherfüllung durchführen zu können
  • für andere Ersatzansprüche anstelle der Vertragserfüllung

Klingt technisch – heißt aber konkret:
Honorarrückforderungen, Rückzahlungen oder reine Vertragsstreitigkeiten sind nicht versichert.

Warum?
Weil vertragliche Pflichten zum unternehmerischen Risiko gehören – und nicht versicherbar sind.

 

Die wichtigste Konsequenz in der Praxis

Viele Forderungen bestehen aus mehreren Teilen:

  • z. B. 3.000 € Schmerzensgeld (versichert)
  • plus 7.000 € Honorarrückforderung (nicht versichert)

In solchen Fällen:

  • übernimmt die Berufshaftpflicht anteilig die Kosten
  • der nicht versicherte Teil fällt in den Bereich der Rechtsschutzversicherung

Deshalb sagen wir klar:
Berufshaftpflicht ohne passenden Rechtsschutz ist ein halbes Sicherheitsnetz.

Bitte niemals: Alleingänge

Einer der größten Fehler im Schadenfall:

„Ich erkläre das kurz selbst.“

Bitte nicht.

  • Keine Stellungnahmen
  • Keine E-Mails an Patienten oder Anwälte
  • Keine Schuldanerkenntnisse
  • Keine eigenen Anwälte beauftragen

Warum?

Die Berufshaftpflicht ist prozessführungsbevollmächtigt.

Sie entscheidet:

  • ob abgewehrt wird
  • ob reguliert wird
  • welcher Anwalt beauftragt wird
  • welche Strategie verfolgt wird

Eigenständig beauftragte Anwälte werden in der Regel nicht bezahlt.

Warum Schadenfälle oft eskalieren – obwohl sie es nicht müssten

Unsere Erfahrung aus vielen hundert Schadenmeldungen:
Die meisten Fälle eskalieren nicht wegen der Medizin, sondern wegen Kommunikation, Timing und falscher Reaktionen.

  • zu frühe Rechtfertigungen
  • gut gemeinte, aber unkluge E-Mails
  • vorschnelle Aussagen

Ein professionell geführter Schadenfall schützt:

  • Ihre wirtschaftliche Existenz
  • Ihre Reputation
  • Ihre Nerven


Unser Ansatz bei ZAEVERS

Wenn Sie einen Schaden melden, tun wir zwei Dinge gleichzeitig:

  1. Sofortige Schadenanzeige beim Versicherer
    → damit Fristen gewahrt sind
  2. Strukturierte Begleitung
    → damit Sie wissen, was jetzt wichtig ist – und was nicht

Unser Ziel ist nicht nur Regulierung, sondern:

Schadensbegrenzung auf allen Ebenen.


Fazit: Berufshaftpflicht ist kein „Haken im Vertrag“

Eine gute Berufshaftpflicht für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet:

  • klare Bedingungen
  • hohe Deckungssummen
  • und vor allem: klare Prozesse im Schadenfall

Wer hier vorbereitet ist,

bleibt handlungsfähig – auch wenn es unangenehm wird.

Berufshaftpflicht & Rechtsschutz richtig aufgestellt?

Wir prüfen, ob Ihre Berufshaftpflicht im Ernstfall wirklich greift – und wo ein ergänzender Rechtsschutz unverzichtbar ist.

Damit Sie im Schadenfall nicht reagieren müssen, sondern vorbereitet sind.

Oder kontaktieren Sie uns unter:

Telefon: 040 63702248
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