Schadenfall in der Zahnarztpraxis:
Was Ihre Berufshaftpflicht wirklich leistet – und was nicht
Ein Brief vom Patienten.
Oder vom Anwalt.
Oder plötzlich Post vom Gericht.
Spätestens dann wird vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten klar:
Die Berufshaftpflicht ist keine theoretische Pflichtversicherung – sondern existenziell.
Gleichzeitig erleben wir immer wieder große Unsicherheit:
- Was ist eigentlich versichert?
- Was zahlt die Berufshaftpflicht?
- Und was eben nicht?
- Darf ich selbst antworten?
- Brauche ich zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?
Dieser Artikel bringt Klarheit – praxisnah, verständlich und ohne Juristendeutsch.
Der typische Start eines Schadenfalls
Fast jeder Schadenfall beginnt gleich:
Ein Patient erhebt Vorwürfe – medizinisch, rechtlich oder finanziell.
Wichtig ist nicht, ob man sich selbst im Recht fühlt.
Wichtig ist nur, was man jetzt richtig macht.
Erster und wichtigster Schritt:
Alle Unterlagen sammeln und keine eigenständige Stellungnahme abgeben.
Denn ab jetzt gilt: Die Berufshaftpflicht führt den Fall – nicht Sie.
Was ist in der Berufshaftpflicht wirklich versichert?
Die gute Nachricht zuerst:
Versichert ist:
Ein Behandlungsfehler und ein daraus resultierender Gesundheitsschaden, z. B.:
- Schmerzensgeld
- Personenschäden
- daraus resultierende Vermögensfolgen
Genau dafür ist die Berufshaftpflicht da.
Was viele nicht wissen: Was nicht versichert ist
Hier entstehen die meisten Missverständnisse – und Enttäuschungen.
Gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche:
- auf Erfüllung des Behandlungsvertrages
- auf Nacherfüllung
- aus Selbstvornahme
- auf Rücktritt
- auf Minderung
- auf Schadensersatz statt Leistung
- für Schäden, die entstehen, um eine Nacherfüllung durchführen zu können
- für andere Ersatzansprüche anstelle der Vertragserfüllung
Klingt technisch – heißt aber konkret:
Honorarrückforderungen, Rückzahlungen oder reine Vertragsstreitigkeiten sind nicht versichert.
Warum?
Weil vertragliche Pflichten zum unternehmerischen Risiko gehören – und nicht versicherbar sind.
Die wichtigste Konsequenz in der Praxis
Viele Forderungen bestehen aus mehreren Teilen:
- z. B. 3.000 € Schmerzensgeld (versichert)
- plus 7.000 € Honorarrückforderung (nicht versichert)
In solchen Fällen:
- übernimmt die Berufshaftpflicht anteilig die Kosten
- der nicht versicherte Teil fällt in den Bereich der Rechtsschutzversicherung
Deshalb sagen wir klar:
Berufshaftpflicht ohne passenden Rechtsschutz ist ein halbes Sicherheitsnetz.
Bitte niemals: Alleingänge
Einer der größten Fehler im Schadenfall:
„Ich erkläre das kurz selbst.“
Bitte nicht.
- Keine Stellungnahmen
- Keine E-Mails an Patienten oder Anwälte
- Keine Schuldanerkenntnisse
- Keine eigenen Anwälte beauftragen
Warum?
Die Berufshaftpflicht ist prozessführungsbevollmächtigt.
Sie entscheidet:
- ob abgewehrt wird
- ob reguliert wird
- welcher Anwalt beauftragt wird
- welche Strategie verfolgt wird
Eigenständig beauftragte Anwälte werden in der Regel nicht bezahlt.
Warum Schadenfälle oft eskalieren – obwohl sie es nicht müssten
Unsere Erfahrung aus vielen hundert Schadenmeldungen:
Die meisten Fälle eskalieren nicht wegen der Medizin, sondern wegen Kommunikation, Timing und falscher Reaktionen.
- zu frühe Rechtfertigungen
- gut gemeinte, aber unkluge E-Mails
- vorschnelle Aussagen
Ein professionell geführter Schadenfall schützt:
- Ihre wirtschaftliche Existenz
- Ihre Reputation
- Ihre Nerven
Unser Ansatz bei ZAEVERS
Wenn Sie einen Schaden melden, tun wir zwei Dinge gleichzeitig:
- Sofortige Schadenanzeige beim Versicherer
→ damit Fristen gewahrt sind - Strukturierte Begleitung
→ damit Sie wissen, was jetzt wichtig ist – und was nicht
Unser Ziel ist nicht nur Regulierung, sondern:
Schadensbegrenzung auf allen Ebenen.
Fazit: Berufshaftpflicht ist kein „Haken im Vertrag“
Eine gute Berufshaftpflicht für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet:
- klare Bedingungen
- hohe Deckungssummen
- und vor allem: klare Prozesse im Schadenfall
Wer hier vorbereitet ist,
bleibt handlungsfähig – auch wenn es unangenehm wird.
Berufshaftpflicht & Rechtsschutz richtig aufgestellt?
Wir prüfen, ob Ihre Berufshaftpflicht im Ernstfall wirklich greift – und wo ein ergänzender Rechtsschutz unverzichtbar ist.
Damit Sie im Schadenfall nicht reagieren müssen, sondern vorbereitet sind.
Oder kontaktieren Sie uns unter:
Telefon: 040 63702248
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Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
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Gerne bieten wir Ihnen innerhalb unser Geschäftszeiten auch eine persönliche Beratung per Telefon,
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Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

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Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

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