Neue GOÄ und PKV: Warum Zahnärztinnen und Zahnärzte jetzt genau hinschauen sollten
Die private Krankenversicherung wird oft über sichtbare Leistungen erklärt.
Chefarzt. Einbettzimmer. Schnellerer Facharzttermin. Privatklinik. Spezialisten. Bessere Diagnostik. Mehr medizinische Freiheit.
Doch hinter all diesen Leistungen steht ein Thema, das viele Versicherte kaum verstehen:
die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.
Die GOÄ ist der zentrale Abrechnungsrahmen für privatärztliche Leistungen. Sie bestimmt, wie privatärztliche Leistungen berechnet werden können. Und genau deshalb ist sie für privat versicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte enorm wichtig.
Denn der stärkste PKV-Tarif hilft wenig, wenn man nicht versteht, wie privatärztliche Rechnungen entstehen und bis zu welcher Höhe der eigene Tarif sie tatsächlich erstattet.
2026 ist das Thema besonders relevant.
Die GOÄ-Reform ist politisch wieder in Bewegung. Der Entwurf einer neuen GOÄ ist öffentlich, Bundesärztekammer und PKV-Verband haben gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet, und die Reform soll die privatärztliche Gebührenordnung modernisieren. Der PKV-Verband beschreibt die neue GOÄ als Schritt zu einem zeitgemäßen Gebührenverzeichnis, mehr Transparenz und Rechtssicherheit.
Die wichtigste Frage für Versicherte lautet deshalb nicht nur:
Was ändert sich bei der GOÄ?
Sondern:
Ist mein PKV-Tarif stark genug, wenn sich privatärztliche Abrechnung, moderne Medizin und Spezialistenhonorare weiterentwickeln?
Warum dieser Blog wichtig ist
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen aus ihrer eigenen Berufswelt, wie wichtig Gebührenordnungen sind.
Sie kennen die Logik von Ziffern, Faktoren, Begründungen, Honorarvereinbarungen und Erstattungserwartungen.
Trotzdem wird die eigene private Krankenversicherung oft viel zu oberflächlich geprüft.
Da steht dann im Angebot:
- ambulante Behandlung: 100 %
- stationär: Chefarzt
- Einbettzimmer
- freie Arztwahl
- Spezialistenbehandlung
Das klingt stark.
Aber die eigentliche Frage lautet:
Bis zu welchen GOÄ-Sätzen wird wirklich erstattet?
Und noch wichtiger:
Was passiert bei Honorarvereinbarungen oberhalb der regulären Höchstsätze?
Gerade dort zeigt sich, ob ein Tarif im Ernstfall wirklich Zugang zu hochwertigen Spezialisten ermöglicht oder nur im Normalfall gut aussieht.
Was ist die GOÄ überhaupt?
Die GOÄ ist die Gebührenordnung für Ärzte.
Sie ist der gesetzliche Rahmen für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland können ihre Honorare nicht völlig frei festlegen; für Privatversicherte gibt die GOÄ den Rahmen vor. Der PKV-Verband erklärt ausdrücklich, dass die GOÄ der maßgebliche Rahmen für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist.
Das bedeutet:
Wenn eine privatärztliche Behandlung stattfindet, entsteht nicht einfach ein beliebiger Preis.
Die Rechnung basiert grundsätzlich auf:
- Gebührenziffern
- Punktwerten
- Steigerungsfaktoren
- Begründungen
- gegebenenfalls einer Honorarvereinbarung
Für Versicherte ist entscheidend:
Die GOÄ regelt die ärztliche Abrechnung.
Der PKV-Tarif regelt die Erstattung.
Das ist nicht dasselbe.
Neue GOÄ: Warum das für PKV-Versicherte wichtig ist
Die GOÄ ist der Preisrahmen für privatärztliche Leistungen. Der PKV-Tarif entscheidet, wie weit dieser Rahmen erstattet wird.
Heute
Die GOÄ ist der zentrale Abrechnungsrahmen. Tarife erstatten häufig nur bis zu bestimmten Sätzen.
Reform 2026
Der Entwurf ist öffentlich. Die Umsetzung läuft politisch, wird aber erst per Rechtsverordnung verbindlich.
Folge
Neue Leistungen, andere Bewertung und mehr Transparenz können Beitrag, Erstattung und Tarifqualität beeinflussen.
Der größte Denkfehler: GOÄ-Abrechnung heißt nicht automatisch volle PKV-Erstattung
Viele Versicherte denken:
„Wenn der Arzt korrekt nach GOÄ abrechnet, muss meine PKV das zahlen.“
Das stimmt so nicht.
Eine ärztliche Rechnung kann formal korrekt sein.
Trotzdem kann der PKV-Tarif die Erstattung begrenzen.
Der Unterschied ist wichtig:
Die GOÄ regelt, was der Arzt abrechnen darf.
Der Tarif regelt, was der Versicherer erstatten muss.
Das bedeutet:
Eine Rechnung kann wirksam sein, aber nur teilweise erstattet werden.
Gerade bei höheren Steigerungsfaktoren, Honorarvereinbarungen, Spezialisten oder Privatkliniken kann das zu erheblichen Eigenanteilen führen.
Deshalb prüfen wir bei ZAEVERS nicht nur, ob ein Tarif „Privatarzt“ oder „Chefarzt“ verspricht.
Wir prüfen, bis zu welcher Höhe wirklich erstattet wird.
GOÄ ist nicht gleich PKV-Leistung
Der Arzt darf abrechnen. Aber der Tarif entscheidet, was der Versicherer erstattet.
Arzt rechnet ab
Grundlage ist die GOÄ oder eine wirksame Honorarvereinbarung.
Rechnung entsteht
Faktor, Ziffern, Begründung und Vereinbarung bestimmen die Höhe.
PKV prüft Tarif
Erstattung nur im vereinbarten Umfang. Tarifgrenzen bleiben entscheidend.
Die Steigerungsfaktoren: 2,3-fach, 3,5-fach und darüber hinaus
Die GOÄ arbeitet mit Steigerungsfaktoren.
Für viele persönlich-ärztliche Leistungen gilt vereinfacht:
Bis zum 2,3-fachen Satz liegt man im normalen Gebührenrahmen.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist zulässig, wenn besondere Schwierigkeit, besonderer Zeitaufwand oder besondere Umstände der Ausführung dies rechtfertigen. Die aktuelle GOÄ regelt ausdrücklich, dass eine Gebühr in der Regel zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen Satz bemessen wird und ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes nur bei entsprechenden Besonderheiten zulässig ist.
Bis zum 3,5-fachen Satz kann bei vielen ärztlichen Leistungen mit entsprechender Begründung abgerechnet werden.
Oberhalb des 3,5-fachen Satzes wird es besonders sensibel.
Dann geht es regelmäßig um eine abweichende Honorarvereinbarung.
Und genau dort entstehen in der PKV-Praxis häufig die entscheidenden Fragen.
Denn ein Tarif kann zum Beispiel leisten:
- nur bis zum 2,3-fachen Satz
- bis zum 3,5-fachen Satz
- auch über den 3,5-fachen Satz hinaus
- nur bei medizinischer Notwendigkeit
- nur bei vorheriger Zusage
- nur bei formal wirksamer Honorarvereinbarung
- oder gar nicht bei abweichenden Honorarvereinbarungen
Das ist ein riesiger Unterschied.
Steigerungsfaktoren verstehen
2,3-fach, 3,5-fach und darüber hinaus: Hier entstehen die wichtigsten Erstattungsfragen.
Bis 2,3-fach
Regelspanne für viele persönlich-ärztliche Leistungen.
Bis 3,5-fach
Bei Schwierigkeit, Zeitaufwand oder besonderen Umständen mit Begründung.
Über 3,5-fach
Regelmäßig nur mit abweichender Honorarvereinbarung.
Tariffrage
Leistet der Tarif auch oberhalb der Höchstsätze?
Honorarvereinbarung: Der Punkt, den viele erst im Ernstfall verstehen
Eine Honorarvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient über eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe.
Die GOÄ lässt eine solche abweichende Vereinbarung grundsätzlich zu. § 2 GOÄ regelt, dass durch Vereinbarung eine abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden kann; Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen jedoch nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
Für Patientinnen und Patienten ist dabei besonders wichtig:
Eine Honorarvereinbarung muss formal sauber geschlossen werden.
Und sie muss darauf hinweisen, dass eine Erstattung möglicherweise nicht vollständig gewährleistet ist. Die Bundesärztekammer erläutert in ihrem Merkblatt zur abweichenden Honorarvereinbarung, dass durch eine solche Vereinbarung nur ein abweichender Steigerungsfaktor festgelegt werden kann.
Übersetzt heißt das:
Der Arzt darf unter bestimmten Voraussetzungen mehr vereinbaren. Aber Ihre PKV muss deshalb nicht automatisch alles erstatten.
Genau deshalb ist eine starke Tarifregelung so wichtig.
Warum dieser Punkt für Spezialisten entscheidend ist
In normalen Behandlungsfällen reichen die üblichen GOÄ-Sätze oft aus.
Aber im Spezialistenfall kann das anders aussehen.
Beispiele:
- komplexe Operationen
- hochspezialisierte neurologische Eingriffe
- besondere orthopädische oder handchirurgische Behandlungen
- Tumorzentren
- Privatkliniken
- Experten mit sehr hoher Spezialisierung
- aufwendige Zweitmeinungen
- besondere Diagnostik
- Behandlungen mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand
In solchen Fällen kann ein Spezialist oberhalb der normalen GOÄ-Höchstsätze abrechnen wollen.
Dann stellt sich nicht mehr nur die Frage:
Ist der Arzt gut?
Sondern:
Erstattet mein Tarif dieses Honorar?
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist dieser Punkt besonders greifbar.
Denn sie wissen selbst, dass Qualität, Spezialisierung, Zeit und Verantwortung nicht immer in eine einfache Standardvergütung passen.
Die GOÄ-Reform 2026: Was ist der aktuelle Stand?
Wichtig ist eine saubere Einordnung:
Die neue GOÄ ist 2026 ein hochaktuelles Reformthema, aber sie ist nicht automatisch schon geltendes Recht.
Die Bundesärztekammer stellt den Entwurf der neuen GOÄ öffentlich bereit und beschreibt die GOÄ-Novellierung als gemeinsames Projekt mit PKV-Verband und Beihilfekostenträgern.
Auch Ärztekammern weisen darauf hin, dass es sich um einen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag handelt. Die endgültige Umsetzung erfolgt nicht allein durch die Verbände, sondern über eine Rechtsverordnung der Bundesregierung.
Das ist wichtig.
Denn wir sollten nicht so tun, als sei die neue GOÄ schon vollständig in Kraft.
Richtig ist:
- Die GOÄ-Reform ist politisch weit fortgeschritten.
- Der Entwurf ist öffentlich.
- Die Umsetzung braucht den rechtlichen Verordnungsweg.
- Für PKV-Versicherte ist das Thema trotzdem schon heute wichtig.
Warum?
Weil die private Krankenversicherung eine Entscheidung für Jahrzehnte ist.
Wer heute einen Tarif auswählt, sollte wissen, ob dieser Tarif auch mit einer modernisierten privatärztlichen Abrechnung robust umgehen kann.
GOÄ-Reform 2026: Status richtig einordnen
Nicht schon als geltendes Recht behandeln. Aber jetzt strategisch verstehen.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben einen Reformvorschlag erarbeitet. Der Entwurf ist öffentlich.
Die Reform braucht eine Rechtsverordnung der Bundesregierung.
Tarife müssen auf Anpassungsfähigkeit, GOÄ-Grenzen und Honorarvereinbarungen geprüft werden.
Warum eine neue GOÄ überhaupt relevant ist
Die heutige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus einer anderen medizinischen Zeit.
Medizin hat sich massiv weiterentwickelt:
- moderne Bildgebung
- minimalinvasive Verfahren
- personalisierte Medizin
- neue Labordiagnostik
- digitale Prozesse
- telemedizinische Ansätze
- komplexe interventionelle Verfahren
- neue Therapien
- mehr Spezialisierung
- höhere Anforderungen an Dokumentation und Aufklärung
Wenn die Gebührenordnung diese Entwicklung nicht sauber abbildet, entstehen Spannungen.
Ärztinnen und Ärzte wollen moderne Medizin sachgerecht abrechnen.
Kostenträger wollen Transparenz und Kalkulierbarkeit.
Patientinnen und Patienten wollen Rechtssicherheit.
Eine modernisierte GOÄ soll deshalb nicht nur höhere Honorare ermöglichen, sondern auch medizinischen Fortschritt, Transparenz und Abrechnungssicherheit besser abbilden. Die Bundesärztekammer betont, dass der Novellierungsvorschlag unter anderem eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt und mehr Rechtssicherheit bringen soll.
Für PKV-Versicherte bedeutet das:
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen kann sich verändern.
Und damit wird die Qualität der Tarifbedingungen noch wichtiger.
Bedeutet eine neue GOÄ automatisch steigende PKV-Beiträge?
Nicht automatisch in jedem Tarif und nicht sofort.
Aber eine modernisierte Gebührenordnung kann langfristig Auswirkungen auf Leistungsausgaben und damit auch auf Beitragskalkulationen haben.
Warum?
Wenn ärztliche Leistungen anders bewertet werden, neue Leistungen aufgenommen werden oder bestimmte Leistungen sachgerechter vergütet werden, können sich die erstattungsfähigen Kosten verändern.
Das muss nicht schlecht sein.
Im Gegenteil:
Eine moderne GOÄ kann bedeuten, dass medizinischer Fortschritt besser abgebildet wird.
Aber für Versicherte ist wichtig:
Mehr moderne Leistung kann auch mehr Kosten bedeuten.
Und höhere Leistungsausgaben sind einer der zentralen Faktoren für Beitragsanpassungen in der PKV.
Deshalb gehört die GOÄ-Reform auch in die langfristige Beitragsbetrachtung.
Nicht als Panikthema.
Sondern als realistischer Bestandteil einer sauberen PKV-Beratung.
Warum niedrige Tarifgrenzen künftig problematischer werden können
Viele ältere oder günstigere Tarife begrenzen die Erstattung privatärztlicher Leistungen.
Zum Beispiel:
- bis zum 2,3-fachen Satz
- bis zum 3,5-fachen Satz
- nur Regelhöchstsatz
- keine Honorarvereinbarungen
- Honorarvereinbarungen nur nach vorheriger Zusage
- Privatkliniken nur eingeschränkt
- freie Rechnungsstellung nur begrenzt
Solche Begrenzungen können heute schon problematisch sein.
Mit einer weiterentwickelten GOÄ und zunehmender Spezialisierung können sie noch stärker auffallen.
Denn wenn moderne Medizin, Spezialistenhonorare und neue Abrechnungslogiken wichtiger werden, brauchen Versicherte einen Tarif, der nicht nur historisch solide war, sondern zukunftsfähig ist.
Die Frage lautet also nicht:
War mein Tarif bisher günstig?
Sondern:
Ist mein Tarif robust genug für die nächsten 20, 30 oder 40 Jahre privatärztlicher Versorgung?
Warum Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders genau prüfen sollten
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben einen besonderen Blick auf Gebührenordnungen.
Sie kennen aus der eigenen Praxis:
- Gebührenziffern
- Steigerungsfaktoren
- Begründungen
- Honorarvereinbarungen
- Erstattungserwartungen
- Diskussionen mit Kostenträgern
- den Unterschied zwischen fachlicher Leistung und erstattungsfähiger Leistung
Genau deshalb sollten sie bei der eigenen PKV nicht oberflächlicher prüfen als bei einer eigenen Abrechnung.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist außerdem wichtig:
Die eigene Gesundheit ist unmittelbar mit der Berufsfähigkeit verbunden.
Hand.
Schulter.
Rücken.
Nacken.
Augen.
Konzentration.
Feinmotorik.
Wenn hier ein spezialisiertes medizinisches Problem entsteht, kann der Zugang zum richtigen Arzt existenziell sein.
Und genau dann möchte man nicht feststellen, dass der eigene Tarif zwar „Chefarzt“ verspricht, aber bei höheren GOÄ-Sätzen oder Honorarvereinbarungen begrenzt.
Warum Zahnärztinnen und Zahnärzte genau hinschauen sollten
Sie kennen Gebührenordnungen. Genau deshalb sollte die eigene PKV-Erstattung genauso ernst geprüft werden.
Führende Experten arbeiten nicht immer zu Standardsätzen.
Abrechnung kann außerhalb normaler Krankenhauslogik liegen.
Wirksame Vereinbarung heißt nicht automatisch volle Erstattung.
Feinmotorik, Rücken, Schulter und schnelle Rückkehr sind existenziell.
Was ein guter PKV-Tarif bei GOÄ und Spezialisten leisten sollte
Ein guter Tarif muss nicht grenzenlos alles bezahlen.
Aber er sollte klar, leistungsstark und berechenbar sein.
Aus unserer Sicht müssen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten besonders diese Punkte geprüft werden:
| Prüfbereich | Zentrale Frage |
|---|---|
| Ambulante GOÄ-Erstattung | Bis zu welchen Sätzen wird erstattet? |
| Stationäre GOÄ-Erstattung | Gelten starke Regeln auch im Krankenhaus? |
| Höchstsätze | Gibt es Begrenzungen auf 2,3- oder 3,5-fach? |
| Honorarvereinbarung | Werden abweichende Vereinbarungen oberhalb der Höchstsätze erstattet? |
| Spezialisten | Ermöglicht der Tarif Zugang zu besonders spezialisierten Ärzten? |
| Privatkliniken | Wie wird bei Kliniken außerhalb normaler Krankenhauslogik erstattet? |
| Vorabzusage | Wann ist eine schriftliche Leistungszusage sinnvoll oder notwendig? |
| Zukunftsfähigkeit | Ist der Tarif robust gegenüber einer modernisierten GOÄ? |
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man beurteilen, ob ein Tarif wirklich stark ist.
Der ZAEVERS-GOÄ-Check
So prüfen wir privatärztliche Erstattung in der PKV.
| Prüfbereich | Zentrale Frage |
|---|---|
| GOÄ-Sätze | Bis zu welchen Faktoren wird ambulant und stationär erstattet? |
| Honorarvereinbarung | Sind Vereinbarungen oberhalb 3,5-fach eingeschlossen? |
| Privatkliniken | Gibt es Begrenzungen auf Vergleichskosten? |
| Zukunft | Wie robust ist der Tarif gegen neue GOÄ-Strukturen? |
Die typische Fehlberatung: „100 % ambulant“ reicht nicht
Ein häufiger Fehler in Tarifvergleichen lautet:
„Der Tarif erstattet ambulant 100 %.“
Das klingt gut.
Aber 100 % wovon?
100 % bis 2,3-fach? 100 % bis 3,5-fach? 100 % auch über Höchstsatz? 100 % mit Honorarvereinbarung? 100 % bei Privatkliniken? 100 % bei Spezialisten? 100 % bei modernen Verfahren? 100 % nach vorheriger Zusage?
Die Prozentzahl allein sagt wenig.
Entscheidend ist die Erstattungsgrundlage.
Ein Tarif mit „100 % ambulant“ kann im Normalfall gut funktionieren.
Aber wenn ein Spezialist oberhalb der üblichen Sätze abrechnet, kann diese Formulierung plötzlich deutlich weniger wert sein als gedacht.
Deshalb gilt:
Nicht die Prozentzahl entscheidet, sondern die Bedingung dahinter.
Was Versicherte vor einer besonderen Behandlung klären sollten
Wenn eine besondere Behandlung ansteht, sollten privat Versicherte nicht einfach die Rechnung abwarten.
Besonders bei Spezialisten, Honorarvereinbarungen oder Privatkliniken sollte vorab geklärt werden:
- Welche GOÄ-Ziffern werden abgerechnet?
- Welche Steigerungsfaktoren werden angesetzt?
- Gibt es eine schriftliche Begründung?
- Gibt es eine Honorarvereinbarung?
- Ist diese formal korrekt?
- Leistet der Tarif über 3,5-fach?
- Gibt es eine Begrenzung?
- Muss vorher eine Zusage eingeholt werden?
- Was sagt der Versicherer schriftlich?
- Welcher Eigenanteil kann bleiben?
Das ist kein Misstrauen gegenüber Ärztinnen und Ärzten.
Das ist saubere finanzielle Vorbereitung.
Gerade bei teuren Behandlungen kann eine vorherige Kostenklärung den Unterschied machen zwischen Sicherheit und späterem Streit.
Warum die neue GOÄ kein Grund zur Panik ist
Die GOÄ-Reform ist wichtig.
Aber sie ist kein Grund zur Panik.
Für gut versicherte Personen kann eine modernisierte GOÄ sogar positiv sein:
- moderne Leistungen werden klarer abgebildet
- Abrechnung wird transparenter
- Rechtssicherheit kann steigen
- medizinischer Fortschritt wird besser integriert
- Streit über Analogabrechnungen kann abnehmen
Problematisch wird es vor allem für Tarife, die schon heute eng begrenzt sind.
Oder für Versicherte, die glauben, ein günstiger Tarif mit schönen Überschriften sei automatisch zukunftsfähig.
Deshalb ist unser Rat:
Nicht panisch reagieren.
Aber den eigenen Tarif prüfen.
Denn die GOÄ-Reform macht sichtbar, was ohnehin gilt:
Eine gute PKV muss nicht nur heute günstig sein. Sie muss auch morgen noch zur medizinischen Realität passen.
Fazit: Die neue GOÄ zeigt, warum Tarifbedingungen wichtiger sind als Tarifüberschriften
Die GOÄ ist kein Randthema.
Sie ist einer der wichtigsten Bausteine privatärztlicher Versorgung.
Für privat versicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet das:
Der Tarif muss nicht nur „100 % ambulant“ oder „Chefarzt“ versprechen.
Er muss konkret zeigen, wie er mit GOÄ-Sätzen, höheren Faktoren, Honorarvereinbarungen, Spezialisten und Privatkliniken umgeht.
2026 ist das Thema besonders relevant, weil die GOÄ-Reform politisch voranschreitet und die privatärztliche Abrechnung modernisiert werden soll.
Unsere klare Einschätzung:
Eine zukunftsfähige PKV für Zahnärztinnen und Zahnärzte muss zur modernen Medizin passen. Sie muss nicht nur schöne Leistungen versprechen, sondern auch höhere Abrechnungen, Spezialisten und Honorarvereinbarungen sauber abbilden.
Genau deshalb prüfen wir bei ZAEVERS nicht nur den Beitrag und die Prospektleistungen.
Wir prüfen die Tarifbedingungen dort, wo es im Ernstfall wirklich teuer und wichtig wird.
Häufige Fragen zur neuen GOÄ und PKV
Gilt die neue GOÄ 2026 schon?
Die GOÄ-Reform ist 2026 politisch weit fortgeschritten, der Entwurf ist öffentlich. Geltendes Recht wird eine neue GOÄ aber erst durch den entsprechenden Verordnungsweg.
Warum ist die GOÄ für privat Versicherte wichtig?
Weil sie den Rahmen für privatärztliche Abrechnung bildet. Die GOÄ bestimmt, wie Rechnungen entstehen. Der PKV-Tarif bestimmt, was davon erstattet wird.
Muss meine PKV alles zahlen, was nach GOÄ berechnet wird?
Nein. Eine Rechnung kann formal korrekt sein, aber tariflich nur teilweise erstattet werden, wenn der Tarif Begrenzungen enthält.
Was bedeutet 2,3-fach?
Der 2,3-fache Satz ist bei vielen ärztlichen Leistungen der typische Schwellenwert innerhalb des Gebührenrahmens. Ein Überschreiten muss besonders begründet sein.
Was bedeutet 3,5-fach?
Der 3,5-fache Satz ist bei vielen ärztlichen Leistungen der Höchstsatz innerhalb der normalen GOÄ-Spanne. Darüber hinaus braucht es regelmäßig eine besondere Honorarvereinbarung.
Was ist eine Honorarvereinbarung?
Eine Honorarvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient über eine abweichende Gebührenhöhe. Sie kann bei besonders spezialisierten oder aufwendigen Behandlungen relevant werden.
Warum ist das für Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders wichtig?
Weil Zahnärztinnen und Zahnärzte Gebührenordnungen verstehen und wissen, dass Qualität, Spezialisierung und Zeit nicht immer zu Standardsätzen abbildbar sind. Außerdem kann spezialisierte medizinische Versorgung für die eigene Berufsfähigkeit entscheidend sein.
Sollte ich wegen der GOÄ-Reform meinen Tarif wechseln?
Nicht vorschnell. Sinnvoll ist eine fachliche Prüfung: Welche GOÄ-Grenzen hat der Tarif? Sind Honorarvereinbarungen abgesichert? Wie sind Spezialisten, Privatkliniken und höhere Sätze geregelt?
PKV-Tarif auf GOÄ-Stärke prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihr Tarif höhere GOÄ-Sätze, Honorarvereinbarungen, Spezialisten und Privatkliniken sauber abbildet? Wir prüfen Ihre PKV spezialisiert aus der Perspektive von Zahnärztinnen und Zahnärzten.
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Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

Klare und direkte Kommunikation mit erfrischendem Humor

Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

Immer erreichbar und immer ein offenes Ohr. Klasse!
