Berufshaftpflicht Zahnarzt: Warum leitende Angestellte im MVZ mehr Schutz brauchen

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im MVZ arbeiten, übernehmen häufig deutlich mehr Verantwortung als klassische angestellte Behandler:innen in Einzelpraxen oder BAGs. Sie koordinieren Teams, treffen wirtschaftliche Entscheidungen, wählen Geräte und Materialien aus oder tragen die Verantwortung für einen Standort – häufig ohne Prokura, aber mit klarer Leitungsfunktion.
Was viele nicht wissen:
Die klassische Berufshaftpflichtversicherung deckt diese Tätigkeiten nicht ab. Auch eine ggf. bestehende D&O-Versicherung des MVZs schützt angestellte Zahnärzt:innen meist nicht oder nicht ausreichend.
Was kann tatsächlich passieren? Reale Haftungsrisiken für angestellte Zahnärzte mit Leitungsfunktion
Einige Beispiele aus der Praxis:
- Eine angestellte Zahnärztin bestellt ein neues CAD/CAM-System – deutlich teurer als mit dem MVZ-Investor abgesprochen. Der Vorwurf: Grobe Fahrlässigkeit durch Missachtung interner Vorgaben. Der Investor fordert Schadenersatz.
- Ein Zahnarzt übersieht im hektischen Praxisalltag, dass ein alter Wartungsvertrag für technische Geräte gekündigt werden sollte. Der Vertrag verlängert sich automatisch – Kosten: mehrere tausend Euro. Der Betreiber des MVZ stellt ihn in Regress.
- Ein Praxisleiter veranlasst eine Marketingmaßnahme, ohne diese ausreichend mit der Geschäftsleitung abzustimmen. Das Ergebnis: ein Imageschaden mit Umsatzrückgang. Auch hier kann ein Regress drohen.
Solche Fälle landen nicht selten vor dem Arbeitsgericht – und dort trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Für angestellte Zahnärzt:innen kann das teuer werden – ganz zu schweigen vom Risiko eines Schadensersatzurteils, das über das dreifache Monatsgehalt hinausgehen kann.
Unsere Gegenüberstellung macht noch deutlicher, was in der Berufshaftpflicht ausgeschlossen, in der Vermögensschadenhaftpflicht aber mitversichtert ist:
Ausgeschlossen in der Berufshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht |
---|---|
Planende, beratende, prüfende Tätigkeiten | Mitversichert – z. B. bei wirtschaftlicher Fehlentscheidung (z. B. Fehlanschaffung teurer Geräte, Fehleinschätzung einer Investition etc.) |
Vermögensschäden aus Zahlungsvorgängen, Kassenführung | Mitversichert – z. B. bei Fehlern bei der Budgetplanung, Honoraranweisung oder Mittelverwendung. |
Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Kostenanschlägen | Mitversichert – z. B. wenn eine Frist zur Kündigung eines Vertrags versäumt wurde. |
Schäden durch Rationalisierung, Datenerfassung, -speicherung, -wiederherstellung | Mitversichert – z. B. wenn durch eine fehlerhafte Vorgabe zur Softwareumstellung,sofern unmittelbare Vermögensschäden hierdurch entstehen. |
Schäden durch Überschreitung von Kompetenzen | Mitversichert, wenn Zahnarzt oder Zahnärztin in leitender Funktion Budgetentscheidungen trifft, z. B. Einstellung falscher Person oder falsche Vertragsentscheidung im Namen des MVZ und eine Fahrlässigkeit gegeben ist. |
Was in der Vermögensschadenhaftpflicht für leitende angestellte Zahnärzte eingeschlossen ist: | |
• Vermögensschäden aus Fehlentscheidungen (z. B. Anschaffung teurer Geräte, falscher Vertragsabschluss), die zu einem Regreß durch den Arbeitgeber führen • Rechtskosten (auch Abwehrkosten) bei gerichtlicher Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber • Verstoßprinzip: der Schutz gilt für Handlungen während der Tätigkeit – selbst wenn der Schaden erst nach dem Ausscheiden entdeckt wird • Unabhängige Versicherungssumme – wird nicht durch andere Mitversicherte (wie bei der D&O) aufgebraucht |
Warum eine D&O-Versicherung nicht ausreicht
Auch wenn das MVZ eine sogenannte D&O-Versicherung abgeschlossen hat, ist der Schutz nicht garantiert:
- Oft sind nur Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen versichert – nicht aber „normale“ angestellte Zahnärzt:innen mit Leitungskompetenz
- Der Versicherungsschutz basiert auf dem sogenannten Claims-made-Prinzip – wer bei Anspruchserhebung nicht mehr im Unternehmen tätig ist, hat oft keinen Zugriff auf die Police
- Die Versicherungssumme gilt für alle mitversicherten Personen gemeinsam – und kann schnell ausgeschöpft sein
Hinzu kommt: Die D&O greift nur für bestimmte Pflichtverletzungen – in vielen Fällen wird der Angestellte im Zweifel nicht als ausreichend „leitend“ eingestuft. Oder die Versicherungsbedingungen schließen bestimmte Schadensarten aus.
Die Lösung: Eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Was viele nicht wissen: Angestellte Zahnärzt:innen mit Standortverantwortung, Weisungsbefugnis oder wirtschaftlichem Handlungsspielraum können sich selbst absichern – mit einer eigenständigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für leitende Angestellte.
Die Vorteile:
- Eigene Versicherungssumme – unabhängig von Kollegen oder Vorgesetzten
- Volle Abdeckung auch bei grober Fahrlässigkeit
- Verstoßprinzip: Versicherungsschutz auch bei Schäden, die erst nach dem Ausscheiden aus dem MVZ auffallen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche & Zahlung berechtigter Forderungen
- Schutz vor privaten Anwaltskosten bei Arbeitsgerichtsprozessen
Besonders wichtig: Die Police schützt nicht nur vor klassischen Schadensersatzforderungen, sondern hilft auch, wenn vermeintlich „kleine“ Fehler zu echten Konflikten werden – etwa eine falsch interpretierte Investitionsentscheidung oder Kommunikationspanne mit dem MVZ und Co und es einen Haftpflichtanspruch des Arbeitsgebers oder eines Dritten an den angestellten Zahnarzt gibt.
Unser Fazit
Wenn Sie als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt im MVZ über rein zahnärztliche Tätigkeit hinaus Verantwortung tragen, sollten Sie sich Gedanken über Ihre persönliche Absicherung machen. Die klassischen Berufshaftpflichtversicherungen decken unternehmerische Risiken nicht ab – und auch D&O-Versicherungen der MVZ bieten keinen verlässlichen Schutz.
Sprechen Sie mit uns – wir bei ZAEVERS haben ein Spezialkonzept für leitende Angestellte in der Zahnmedizin entwickelt.
Wenn Sie als leitende:r angestellte:r Zahnarzt oder Zahnärztin im MVZ Verantwortung tragen und prüfen möchten, ob Ihr Versicherungsschutz auch dieser Rolle gerecht wird, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, Haftungsrisiken gezielt abzusichern – individuell, unabhängig und mit Blick auf Ihre konkrete Position im MVZ.
Oder kontaktieren Sie uns unter:
Telefon: 040 63702248
WhatsApp: 0151 19191119
E-Mail: post@zaevers.de
Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
Haben Sie Fragen?
Gerne bieten wir Ihnen innerhalb unser Geschäftszeiten auch eine persönliche Beratung per Telefon,
E-Mail oder Kontaktformular an.
Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

Klare und direkte Kommunikation mit erfrischendem Humor

Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

Immer erreichbar und immer ein offenes Ohr. Klasse!
