Berufshaftpflicht für angestellte Zahnärzt:innen – Alle wichtigen Fragen und Antworten

Als angestellte:r Zahnärzt:in haben Sie sich sicherlich schon gefragt, ob Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen. Oftmals wird davon ausgegangen, dass der Praxisinhaber:innen ausreichend für den Versicherungsschutz sorgt. Doch Vorsicht, in vielen Fällen greift der Versicherungsschutz des Arbeitgebers nicht oder nicht vollständig – und im schlimmsten Fall haften Sie persönlich.

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Berufshaftpflicht für angestellte Zahnärzt:innen.

1. Benötige ich als angestellte:r Zahnärzt:in wirklich eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?

Ja, definitiv! Auch wenn Sie in einer Praxis angestellt sind, ist es dringend ratsam, eine eigene Berufshaftpflicht abzuschließen. Hier sind einige Gründe:

Lücken im Versicherungsschutz des Arbeitgebers:

Die Haftpflicht der/des Praxisinhaber:in deckt nicht immer alle Eventualitäten ab, für die Sie haftbar gemacht werden können. Zum Beispiel kontrolliert der Zulassungsausschuss der KZVen nicht, ob angestellte Zahnärzt*innen korrekt beim Versicherer angemeldet wurden. Eine einfache Bestätigung gemäß § 95e SGB V reicht ihnen aus, wodurch solche Details leicht übersehen werden können.

Regressansprüche:
Ihr Arbeitgeber kann bei grober Fahrlässigkeit Regressansprüche gegen Sie geltend machen und Schadenersatz fordern.

Schutz bei außerdienstlichen Tätigkeiten:
Eine eigene Versicherung schützt Sie auch bei Tätigkeiten außerhalb der Praxis, wie Erste-Hilfe-Leistungen oder die Vertretung eines Kollegen bzw. einer Kollegin.

Vorgaben der Zahnärztekammern:
In vielen Bundesländern ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzt:innen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

2. Was sind die Vorteile einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung?

Mit einer eigenen Berufshaftpflicht sichern Sie sich umfassend ab:

Schutz des Privatvermögens:
Bei unzureichendem Schutz durch die Praxisversicherung greift Ihre eigene Versicherung, sodass Sie Ihr Vermögen schützen.

Umfassender Schutz:
Egal ob in der Praxis oder außerhalb, Sie sind rundum abgesichert.

Rechtssicherheit:
Sie können beruhigt arbeiten, da Sie wissen, dass Ihre Versicherung im Schadensfall die Kosten übernimmt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

3. Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzt:innen?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung variieren je nach individuellen Faktoren, wie der gewünschten Deckungssumme und dem Leistungsumfang. Ein von uns empfohlener Tarif beginnt bereits ab 123,39 Euro pro Jahr. Die genauen Beiträge können jedoch abhängig von den gewählten Leistungen und dem Anbieter unterschiedlich ausfallen.

4. Worauf sollte ich bei der Wahl meiner Berufshaftpflicht achten?

Achten Sie auf folgende Punkte:

Deckungssumme:
Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch bei großen Schäden Schutz zu bieten.

Leistungsumfang:
Prüfen Sie, dass alle relevanten Risiken wie Behandlungsfehler, Dokumentationsmängel und außerdienstliche Tätigkeiten abgedeckt sind.

Vertragsdetails: Informieren Sie sich genau über Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen, um Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.

5. Welche Schadensarten sind abgedeckt?

Typischerweise deckt die Berufshaftpflicht Schäden ab, die im Rahmen Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit entstehen:

Personenschäden:
z.B. Verletzungen der Patient:innen.

Sachschäden:
z.B. beschädigte Patienteneigentümer.

Vermögensschäden:
z.B. finanzielle Einbußen der Patient:innen durch Behandlungsfehler.

Fazit:

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für angestellte Zahnärzt:innen ein Muss. Sie schützt nicht nur Ihr Privatvermögen, sondern bietet auch umfassenden Schutz für Ihre berufliche Tätigkeit – innerhalb und außerhalb der Praxis.

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