Approbation in der Tasche – und jetzt?
Die drei entscheidenden To-dos, die junge Zahnärztinnen und Zahnärzte sofort angehen müssen
Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihre Approbation in der Tasche! Nach Jahren des Lernens, Prüfens und Bohrens beginnt nun das Berufsleben – und mit ihm die Phase, in der Sie die Weichen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft stellen.
Doch bevor Sie in den Vorbereitungsassistentendienst starten, gilt es, ein paar zentrale Entscheidungen zu treffen. Entscheidungen, die Sie später nicht mehr nachholen können – und die über Stabilität, Freiheit und Sicherheit in Ihrem Berufsleben bestimmen.
ZAEVERS begleitet Zahnärztinnen und Zahnärzte seit über 20 Jahren genau an dieser Schnittstelle – vom Studienabschluss bis zur Niederlassung. Als Spezialmakler für Zahnmediziner wissen wir, wo typische Stolperfallen lauern – und wie Sie sie vermeiden.
Hier sind die drei wichtigsten Punkte, die Sie jetzt sofort angehen sollten.
1. Die tickende Frist der Rentenversicherung
Nach dem Studium zählt Geschwindigkeit. Sobald Sie Ihre Tätigkeit als Vorbereitungsassistent aufnehmen, beginnt eine Dreimonatsfrist, um sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Wird diese Frist versäumt, zahlen Sie doppelt – in die gesetzliche Rentenversicherung und in das Zahnärztliche Versorgungswerk. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen, die Befreiung gilt dann nur noch für die Zukunft.
ZAEVERS-Tipp:
Stellen Sie den Befreiungsantrag direkt nach Beginn der Tätigkeit.
Bei jedem Arbeitgeberwechsel (auch Standortwechsel innerhalb einer Praxis) muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Zahnärztekammer an – ohne diese Anmeldung läuft nichts.
Die Fristversäumnis ist einer der häufigsten (und teuersten) Anfängerfehler.
2. Existenzielle Risiken absichern – Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeit
Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Ohne sie gibt es kein Einkommen, keine Karriere, keine Zukunft in der Praxis. Zwei Versicherungen sind daher ab dem ersten Tag Pflicht: die Berufshaftpflichtversicherung (BHV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
A. Berufshaftpflicht (BHV) – gesetzliche Pflicht, kein Nice-to-have
Die BHV ist berufsrechtlich vorgeschrieben (§ 4 Berufsordnung). Sie müssen sie gegenüber der Kammer nachweisen.
Wichtige Punkte, die junge Zahnärzte oft übersehen:
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Deckungssumme: Zulassungsausschüsse verlangen mindestens 3 Mio. Euro – ZAEVERS empfiehlt 5 Mio. Euro, um das zivilrechtliche Haftungsrisiko (§ 823 BGB) realistisch abzudecken.
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Umfang: Ihr Vertrag muss auch Notdienste, Vertretungen und medizinische Notfälle außerhalb der Praxis abdecken (z. B. im Flugzeug).
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Verhalten im Schadenfall: Keine Schuldanerkenntnisse abgeben – das übernimmt Ihr Versicherer.
Als Spezialmakler prüfen wir regelmäßig, ob die Police Ihrer individuellen Tätigkeit entspricht – ob angestellt, in Elternzeit oder auf dem Weg in die Niederlassung.
B. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – weil das Versorgungswerk nicht reicht
Das Zahnärztliche Versorgungswerk zahlt eine BU-Rente nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit – also, wenn Sie Ihre Approbation zurückgeben und keinerlei zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben dürfen.
Eine private BU-Versicherung sichert Sie bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit ab und erlaubt es, weiter eingeschränkt zu arbeiten.
ZAEVERS-Spezialwissen:
Der wichtigste Schritt ist die anonyme Gesundheitsvorprüfung.
Wir holen Ihre Behandlungsdaten bei der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung ein, prüfen Diagnosen und räumen Stolperfallen aus.
So verhindern Sie, dass Versicherer später wegen einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ Leistungen verweigern.
- Ihr Vorteil: Ein sauberer Antrag schützt nicht nur heute, sondern sichert Ihre Existenz langfristig ab.
3. Karriereoptionen früh sichern – Krankentagegeld und PKV-Option
Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um zwei Weichen zu stellen, die Ihnen später Freiheit und Planbarkeit geben – zu minimalen Kosten.
A. Krankentagegeld (KTG)
Als Vorbereitungsassistent erhalten Sie im Krankheitsfall meist nur das gesetzliche Krankengeld (etwa 67 % Ihres Nettoeinkommens).
Ein ergänzendes KTG schließt diese Lücke. Besonders sinnvoll: Verträge, die Sie später – beim Schritt in die Selbstständigkeit – ohne neue Gesundheitsprüfung in ein Praxiskosten-KTG umwandeln können.
Schon wenige Euro im Monat sichern Ihnen die finanzielle Stabilität, wenn Sie mal ausfallen.
B. PKV-Option (Anwartschaft)
Nahezu alle niedergelassenen Zahnärzte sind privat krankenversichert. Wenn Sie den Wechsel in die PKV planen, ist jetzt der richtige Moment, sich eine Option zu sichern – für 6 bis 8 Euro im Monat.
Sie haben dann das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV einzutreten – selbst wenn Sie zwischenzeitlich ernsthaft erkranken.
ZAEVERS hilft Ihnen, die passenden Tarife und Anbieter zu finden – mit Fokus auf Stabilität, Rückstellungslogik und realistische Beitragsentwicklung.
Fazit
Die ersten Monate nach der Approbation entscheiden, ob Sie später frei und abgesichert handeln können – oder sich mit teuren Korrekturen auseinandersetzen müssen.
Mit ZAEVERS haben Sie einen Partner, der seit über zwei Jahrzehnten auf Zahnärztinnen und Zahnärzte spezialisiert ist. Wir wissen, wie sich die Versicherungslandschaft Ihrer Berufsgruppe verändert – und wie Sie von Beginn an richtig aufstellen.
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Wir analysieren Ihre aktuelle Absicherung, Berufs- und Familiensituation und zeigen, wie Sie mit passenden PKV-Bausteinen (inkl. Beitragsentlastungstarif) Termin- und Qualitätsvorteile maximieren – nettoeffizient und langfristig planbar.
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Ich kann nur sagen, dass ich vom ZAEVERS Team beeindruckt bin. Nicht nur sind sie sehr freundlich und zuvorkommend, sondern sie verstehen wirklich ihr Handwerk!

Die persönliche Beratung war für mich goldwert! Vielen Dank!

Klare und direkte Kommunikation mit erfrischendem Humor

Herr Waldtmann und sein Team haben mir bei allen Versicherungsfragen rund um unsere Praxis ausgezeichnet geholfen. Ihre Expertise und Freundlichkeit sind unschlagbar.

Immer erreichbar und immer ein offenes Ohr. Klasse!
