Praxisinventarversicherung:
Unterversicherung in der Zahnarztpraxis – Wie Sie Risiken vermeiden können

Eine Praxisinventarversicherung ist für jede Zahnarztpraxis unverzichtbar. Sie schützt das wertvolle Inventar vor den Schäden durch z.B.: Feuer, Rohrbruch und Einbruchdiebstahl. Auch der Praxisumsatzausfall auf Grund eines Schadens ist versichert. Doch selbst mit einer bestehenden Versicherung besteht oft eine große Gefahr: die Unterversicherung. Das bedeutet, dass der tatsächliche Wert des Praxisinventars höher ist als die versicherte Summe. Laut unseren Erfahrungen sind Zahnarztpraxen im Schnitt um bis zu 120.000 Euro unterversichert. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, die durch eine falsche oder unzureichende Absicherung entstehen.

Was bedeutet Unterversicherung?

Unterversicherung liegt vor, wenn die festgelegte Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Inventars. Im Schadensfall bedeutet dies, dass der Versicherer nicht den gesamten Schaden ersetzt, sondern nur einen prozentual anteiligen Betrag.

Beispiel aus der Praxis:

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass „einmal versichert“ gleichbedeutend mit „für immer korrekt abgesichert“ ist. Viele Zahnärzte verlassen sich darauf, dass ihre Policen noch immer den aktuellen Wert des Inventars abdecken. Dabei wird übersehen, dass Preise für zahnmedizinische Ausstattung, Instrumente und Technik stetig steigen. Wenn eine Praxis zum Beispiel mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro abgesichert ist, aber ein Feuer das gesamte Inventar, dessen aktueller Neuwert bei 560.000 Euro liegt, zerstört, erhält der Praxisinhaber nur ca. 70 % der Schadensumme (400.000 / 560.000). Dies bedeutet, dass auch bei einem Teilschaden, beispielsweise bei einem Wasserschaden von 100.000 Euro, nur ca. 70.000 Euro erstattet würden.

Warum Sie regelmäßig Ihre Versicherung überprüfen sollten:

Um eine solche finanzielle Lücke zu vermeiden, ist es essenziell, regelmäßig den Wert des Praxisinventars zu überprüfen und die Versicherungssumme gegebenenfalls anzupassen. Besonders bei Neuanschaffungen oder nach Renovierungen sollten Sie umgehend eine Anpassung der Versicherung vornehmen. Denken Sie daran, dass der Neuwert inklusive Montage, Lieferung und Steuern zu berücksichtigen ist. Rabatte oder Sonderpreise dürfen nicht in die Berechnung der Versicherungssumme einfließen, weil nicht klar ist, ob es diese zum Zeitpunkt des Schadens wieder gewährt werden. Oft vergessen werden auch die Rohumbaukosten, um aus der Immobilie eine Zahnarztpraxis zu machen Z.B.: Leitungen, Wände, auch diese müssen zum heutigen Neuwert inklusive Montage, Lieferung und Steuern hinzugerechnet werden.

ZAEVERS-Tipp:

Wir empfehlen, sich regelmäßig von Ihrem Lieferanten (z.B. Henry Schein, GERL, BAUER Dental) eine aktuelle Bestätigung über die Kosten einer kompletten Praxisausstattung geben zu lassen. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Diese Anpassung sollte dann unmittelbar an Ihre Praxisinventarversicherung gemeldet werden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung immer den aktuellen Wert Ihres Inventars abdeckt und Sie so im Schadenfall keine bösen finanziellen Überraschungen erleben. Dafür ist es auch wichtig, den Jahresumsatz abzüglich dem Fremdlabor, Verbrauchtsartikel/Materialeinsatz umgehend zu melden, wenn die BWA dazu vorliegt. 

Fazit:

Unterversicherung kann im Schadensfall katastrophale Folgen haben und den wirtschaftlichen Bestand Ihrer Praxis gefährden. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Praxisinventarversicherung und lassen Sie sich von Experten beraten, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall nicht auf einem Großteil der Kosten sitzenbleiben. Bei Fragen zur Inhaltsversicherung und wie Sie Ihre Zahnarztpraxis optimal absichern, stehen wir Ihnen als erfahrene Spezialversicherungsmakler zur Seite.

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