Kindererziehungszeiten bei Zahnärzten: gesetzliche Rente, KVdR und V0800 erklärt

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte verlassen sich im Alter auf das zahnärztliche Versorgungswerk.

Das ist nachvollziehbar. Schließlich läuft die eigene Altersversorgung in der Regel genau darüber. Die gesetzliche Rentenversicherung spielt im Berufsleben vieler Zahnärzte scheinbar gar keine Rolle.

Genau hier liegt aber ein Punkt, der oft unterschätzt wird.

Denn auch wenn die eigentliche Altersversorgung später überwiegend aus dem Versorgungswerk kommt, kann eine kleine gesetzliche Rente im Alter plötzlich strategisch sehr wichtig werden.

Und genau an dieser Stelle kommen Kindererziehungszeiten ins Spiel.

Nicht als Nebenthema.

Sondern manchmal als echter Schlüssel.

Warum das Thema gerade für Zahnärzte so besonders ist

Viele Arbeitnehmer zahlen ihr Leben lang in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten ist das häufig anders.

Typisch ist eher:

  • Versorgung über das zahnärztliche Versorgungswerk
  • keine oder nur wenige gesetzliche Rentenzeiten
  • gesetzliche Rente auf den ersten Blick scheinbar irrelevant

Das Problem daran:

Wer gar keinen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch hat, kann später auch nicht einfach so in die Krankenversicherung der Rentner kommen.

Denn die KVdR setzt grundsätzlich voraus, dass überhaupt ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Für die Regelaltersrente reichen dabei grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit.

Und genau deshalb können Kindererziehungszeiten für Zahnärzte plötzlich enorm wichtig werden.

Kindererziehungszeiten zählen für Zahnärzte

Für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte geht es nicht um eine große gesetzliche Rente, sondern um den ersten gesetzlichen Rentenanspruch.

Typischer Zahnarzt-Fall
  • Altersversorgung läuft vor allem über das zahnärztliche Versorgungswerk.
  • Gesetzliche Rente wird oft unterschätzt oder gar nicht mitgedacht.
Warum Kinder trotzdem wichtig sind
  • Kindererziehungszeiten können helfen, überhaupt einen gesetzlichen Rentenanspruch aufzubauen.
  • Genau dieser kleine Anspruch kann später strategisch wichtig werden.
1Kinder vorhanden?

Ohne Kinder gibt es diesen Hebel nicht.

2Im Rentenkonto?

Prüfen und gegebenenfalls über V0800 feststellen lassen.

35 Jahre Wartezeit?

Bei zwei Kindern kann das oft schon reichen.

KernaussageFür viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Kindererziehungszeiten nicht nur ein paar Rentenpunkte. Sie können überhaupt erst den Zugang zu einer kleinen gesetzlichen Rente eröffnen.
2 Kinder

Kindererziehungszeiten können rentenrechtlich oft bereits 6 Jahre ergeben. Für die Regelaltersrente genügen grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit.

1 Kind

Oft entstehen nur 3 rentenrechtliche Jahre. Dann können weitere rentenrechtliche Zeiten oder freiwillige Beiträge fehlen.

Kein Kind

Dann braucht es andere rentenrechtliche Zeiten, zum Beispiel frühere Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge.

Der große Denkfehler: „Ich bin doch Zahnarzt, die gesetzliche Rente betrifft mich gar nicht“

Genau das stimmt oft nicht.

Denn Kindererziehungszeiten können helfen, überhaupt erst einen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch aufzubauen.

Das ist der entscheidende Punkt.

Es geht hier oft nicht darum, eine große gesetzliche Rente aufzubauen. Es geht darum, überhaupt eine gesetzliche Rentenposition zu haben.

Denn erst dann entsteht später überhaupt die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung im Alter unter den Regeln der KVdR geprüft wird.

Zwei Ebenen, die man sauber trennen muss

Gerade hier wird häufig durcheinandergebracht, was eigentlich zwei verschiedene Themen sind.

1. Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente

Für die gesetzliche Rente müssen Kindererziehungszeiten im eigenen Rentenkonto festgestellt werden.

Das bedeutet:

Wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin nie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, können Kindererziehungszeiten trotzdem ein Weg sein, auf die nötigen 5 Jahre Wartezeit zu kommen.

2. Kinderregelung für die KVdR

Davon zu trennen ist die Kinderregelung in der KVdR.

Für die 9/10-Vorversicherungszeit werden Kinder beiden Elternteilen jeweils mit 3 Jahren pro Kind angerechnet.

Das ist wichtig.

Denn:

  • Für die gesetzliche Rente zählt das Kind nicht bei beiden Eltern doppelt.
  • Für die KVdR-Vorversicherungszeit zählt das Kind bei beiden Eltern jeweils voll.

Genau diese Unterscheidung ist entscheidend.

Warum Kindererziehungszeiten für Zahnärzte trotzdem so wertvoll sein können

Nehmen wir einen typischen Fall:

Ein Zahnarzt ist niedergelassen, hat nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und verlässt sich im Alter auf das Versorgungswerk.

Wenn er aber zwei Kinder hat und die rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten auf seiner Seite festgestellt werden, können daraus bereits 6 Jahre Kindererziehungszeit entstehen.

Und weil für die Regelaltersrente grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit genügen, kann genau daraus bereits ein eigener gesetzlicher Rentenanspruch entstehen.

Das ist für viele Zahnärzte ein echter Aha-Moment.

Denn damit wird aus einem Thema, das oft als „nur ein paar Rentenpunkte“ abgetan wird, plötzlich ein echter Türöffner.

Warum eine kleine gesetzliche Rente plötzlich so wertvoll sein kann

Die gesetzliche Rente ist in so einem Fall oft nicht deshalb spannend, weil sie besonders hoch wäre.

Sie ist spannend, weil sie eine neue Tür öffnet.

Denn wenn ein eigener gesetzlicher Rentenanspruch besteht, kann später geprüft werden, ob zusätzlich auch die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind.

Und genau das kann im Alter einen erheblichen Unterschied machen.

Warum?

Weil in der KVdR die Beitragslogik häufig günstiger ist als bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten mit

  • Versorgungswerksrente
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträgen
  • privaten Zusatzbausteinen

kann das im Alter einen spürbaren Unterschied machen.

Rente und KVdR sauber trennen

Kindererziehungszeiten und Kinderregelung klingen ähnlich, wirken aber an unterschiedlichen Stellen.

RFür die gesetzliche Rente

Kindererziehungszeiten müssen im eigenen Rentenkonto festgestellt sein. Sie werden rentenrechtlich nicht beiden Eltern doppelt gutgeschrieben. In der Praxis ist dafür häufig das Formular V0800 relevant.

KFür die KVdR

Für die 9/10-Vorversicherungszeit werden Kinder beiden Eltern jeweils mit 3 Jahren pro Kind angerechnet. Diese Jahre werden nicht zwischen Mutter und Vater aufgeteilt.

FrageRenteKVdR
Zählen Kinder bei beiden Eltern gleichzeitig?NeinJa
RelevanzEigener gesetzlicher Rentenanspruch9/10-Vorversicherungszeit
Was braucht ein Zahnarzt für die KVdR?1. Eigener gesetzlicher Rentenanspruch. 2. 9/10-Vorversicherungszeit in der GKV. 3. Kinder helfen nur bei Punkt 2 automatisch bei beiden Eltern - Punkt 1 muss auf der eigenen Rentenseite bestehen.

Wichtig: Kinder allein reichen nicht automatisch

Hier muss man sauber bleiben.

Kinder helfen nicht automatisch in jedem Fall.

Denn für die KVdR braucht man grundsätzlich beides:

  • einen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch
  • und die passende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kinderregelung hilft bei der KVdR also nicht als Ersatz für alles andere, sondern als wichtiger Baustein innerhalb des Gesamtsystems.

Aber gerade für Zahnärzte, die sonst kaum oder gar keine gesetzliche Rentenbiografie haben, kann dieser Baustein eben entscheidend sein.

Was viele Zahnärzte nicht wissen: Man muss selbst aktiv werden

Kindererziehungszeiten landen nicht einfach automatisch vollständig und richtig im eigenen Rentenkonto.

Gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich sonst kaum mit der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen, wird das häufig übersehen.

Das Problem daran:

Wer sich nie darum kümmert, hat später womöglich keinen festgestellten gesetzlichen Rentenanspruch - obwohl Kinder da sind und eigentlich ein wertvoller Hebel vorhanden wäre.

Deshalb ist es sinnvoll, das eigene Rentenkonto aktiv zu prüfen und Kindererziehungszeiten rechtzeitig feststellen zu lassen.

Ein Kind, zwei Kinder, kein Kind - warum das einen Unterschied macht

Zwei Kinder

Bei zwei Kindern können rentenrechtlich oft bereits genügend Kindererziehungszeiten zusammenkommen, um die 5 Jahre Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Dann kann allein dadurch ein eigener gesetzlicher Rentenanspruch entstehen.

Ein Kind

Bei einem Kind reichen die rentenrechtlichen Zeiten oft noch nicht aus. Dann können noch weitere rentenrechtliche Zeiten oder freiwillige Beiträge nötig sein, um auf die 5 Jahre zu kommen.

Kein Kind

Dann braucht es andere rentenrechtliche Zeiten, wenn überhaupt ein gesetzlicher Rentenanspruch aufgebaut werden soll.

Der eigentliche Mehrwert für Zahnärzte

Der große Nutzen liegt also nicht nur in ein paar zusätzlichen Euro gesetzlicher Rente.

Der eigentliche Mehrwert ist häufig viel größer:

Kindererziehungszeiten können bei Zahnärztinnen und Zahnärzten überhaupt erst den gesetzlichen Rentenanspruch schaffen, der später für die Krankenversicherung im Alter strategisch entscheidend sein kann.

Das ist der Punkt, den viele nie auf dem Schirm haben.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

Wenn Sie Zahnärztin oder Zahnarzt sind und Kinder haben, sollten Sie nicht einfach davon ausgehen, dass „das schon irgendwo erfasst sein wird“.

Sinnvoll ist vielmehr, konkret zu prüfen:

  • Gibt es auf Ihrer Seite überhaupt ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung?
  • Sind Kindererziehungszeiten dort bereits festgestellt?
  • Reichen Ihre bisherigen rentenrechtlichen Zeiten für die 5 Jahre Wartezeit?
  • Kann dadurch später ein gesetzlicher Rentenanspruch entstehen?
  • Und könnte dieser Anspruch im Alter für die KVdR relevant werden?

Genau diese Prüfung kann später sehr viel wertvoller sein als viele denken.

Checkliste V0800 und nächste Schritte

Praktische Prüfpunkte für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kindern.

Checkliste
  • Gibt es bereits ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung?
  • Sind Kindererziehungszeiten dort schon festgestellt?
  • Reichen die rentenrechtlichen Zeiten für 5 Jahre Wartezeit?
  • Besteht damit eine kleine gesetzliche Rente?
  • Kann diese später für die KVdR strategisch wichtig werden?
1V0800 ausfüllen

Kindererziehungszeiten feststellen lassen.

2Rentenkonto klären

Prüfen, ob bereits 5 Jahre Wartezeit erreicht sind.

3KVdR strategisch prüfen

Gesetzliche Rente und 9/10-Regel zusammen betrachten.

Wichtig für die KommunikationNicht sagen: „Das Formular bringt in die KVdR.“ Richtig ist: Mit V0800 werden Kindererziehungszeiten im Rentenkonto festgestellt. Dadurch kann überhaupt erst ein gesetzlicher Rentenanspruch entstehen.

Fazit

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte halten Kindererziehungszeiten für ein Randthema.

In Wahrheit können sie ein echter strategischer Hebel sein.

Nicht deshalb, weil daraus automatisch eine hohe gesetzliche Rente entsteht.

Sondern weil sie helfen können, überhaupt einen gesetzlichen Rentenanspruch aufzubauen.

Und genau dieser Anspruch kann später für die Krankenversicherung im Alter von großer Bedeutung sein.

Deshalb gilt:

Wer als Zahnarzt oder Zahnärztin Kinder hat, sollte das Thema Kindererziehungszeiten nicht einfach laufen lassen, sondern aktiv prüfen.

Denn manchmal entscheidet nicht die große Versorgungswerksrente über die beste Krankenversicherung im Alter - sondern eine kleine gesetzliche Rente, die ohne Kindererziehungszeiten vielleicht nie entstanden wäre.

Kindererziehungszeiten prüfen: Formular V0800 herunterladen

Wenn Sie prüfen möchten, ob Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto festgestellt werden können, finden Sie hier das passende Formular der Deutschen Rentenversicherung.

Formular V0800 herunterladen

Wer Kinder hat und sich später nicht allein auf Vermutungen verlassen möchte, sollte dieses Thema frühzeitig prüfen.

Kindererziehungszeiten und KVdR einordnen lassen

Wenn Sie wissen möchten, ob Kindererziehungszeiten, gesetzliche Rente und KVdR in Ihrer Ruhestandsplanung richtig zusammenspielen, prüfen wir Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen.

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