Interview mit Konstantin von Laffert, dem Präsidenten der Zahnärztekammer Hamburg

Der Coronavirus ist allgegenwärtig, auch in den Zahnarztpraxen.
Was genau bedeutet die aktuelle Situation für Patienten, Zahnärztinnen und Zahnärzte? Wie ist die aktuelle Situation in den Hamburger Zahnarztpraxen?
Für den ZAEVERS-Blog haben wir mit dem Präsidenten der Zahnärztekammer Hamburg Konstantin von Laffert gesprochen

Konstantin von Laffert

 

Guten Tag Herr von Laffert, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Viele Patienten fragen sich, wie sie mit anstehenden Terminen in einer Zahnarztpraxis umgehen sollen.
Was raten Sie Hamburger Patienten mit einem regulären Termin, etwa einer Prophylaxe, zur Kontrolle oder auch bei nicht akutem Zahnersatz? Sollen sie den Termin wahrnehmen oder lieber zu Hause bleiben?

Wir raten Patienten und Praxen, nicht erforderliche Behandlungen, die zum Beispiel rein ästhetischer Natur sind, auf einen späteren Zeitraum zu verschieben. Die Praxen beraten die Patientinnen und Patienten nach unserem Eindruck sehr verantwortungsvoll und verschieben oft von sich aus Termine, die zurzeit entbehrlich sind.

Wie sieht es mit Patienten aus, die akute Schmerzen haben?

Patienten mit Schmerzen sollten dringend einen Zahnarzt aufsuchen, sonst kann ein solches Problem auch im Krankenhaus enden – und die sind gerade gut ausgelastet.
Die Patienten sollten aber zuvor mit der Praxis wie üblich telefonisch Kontakt aufnehmen, um gleich die richtigen Behandlungswege zu besprechen und einzuleiten.

Ist denn die zahnärztliche Versorgung in Hamburg überhaupt gesichert?

Die Hamburger Zahnärzte stellen die Versorgung der Hamburger Patienten sicher und werden sich dieser Aufgabe auch in Krisenzeiten nicht entziehen.

Was sollten die Patienten beim Besuch in der Zahnarztpraxis beachten, welche persönlichen Sicherheitsmaßnahmen sollten sie treffen?

Die Patientinnen und Patienten sollten einen Weg in die Praxis suchen, der nicht mit vielen Kontakten verbunden ist, also zum Beispiel überfüllte öffentliche Verkehrsmittel meiden.
In der Praxis achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt sehr genau darauf, dass es nicht zu langen Wartezeiten in vollen Wartezimmern kommt. Dort sollten die Patientinnen und Patienten auf Distanz achten – auch zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Praxis.
Ist man erst einmal auf dem Zahnarztstuhl, ist man auf der sicheren Seite, die Ansteckungsgefahr ist durch die Schutzausrüstung des Teams praktisch nicht mehr gegeben.
Die Hygienevorschriften in Zahnarztpraxen sind auf einem außerordentlich hohen Niveau – seit jeher.

Aber jeder sollte sehr kritisch und ehrlich zu sich selbst sein: Waren Sie in den letzten 14 Tagen in einem der nach dem RKI klassifizierten Risikogebiete? Hatten Sie Kontakt zu infizierten Menschen? Haben Sie Symptome, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden? Diese Patienten müssen zuvor den telefonischen Kontakt zur Praxis suchen.

Außerdem bitten wir Senioren über 70 und einschlägig vorerkrankte Patientinnen und Patienten, möglichst alle Zahnarzttermine aufzuschieben – außer im Schmerzfall natürlich.
Dieser Gruppe gilt unsere besondere Aufmerksamkeit und unser besonderer Schutz.

Was müssen Patienten beachten, die sich in häuslicher Quarantäne oder Isolation befinden und akuten Zahnschmerz haben?

Schmerzpatienten, die unter Quarantäne stehen, müssen sich vor dem Besuch der Zahnarztpraxis telefonisch anmelden. Es muss zwingend sichergestellt sein, dass eine spezielle Schutzausrüstung bereitsteht. In den nächsten Tagen soll bundesweit die Behandlung von Erkrankten und Verdachtsfällen an „Zentren“ zum Beispiel in Krankenhäusern verlegt werden. Hier ist die Politik offenbar im Gespräch mit den Krankenhäusern, die über zahnärztliche Abteilungen verfügen.

Natürlich haben wir dichten Kontakt zu vielen Menschen, die übliche Schutzausrüstung schützt Zahnärzte aber vor Ansteckungen. Die Hygienestandards in den zahnärztlichen Praxen waren und sind auf einem sehr hohen Niveau. Eine besondere Gefährdung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Behandlungssituation besteht bei Beibehaltung der Schutzmaßnahmen, die zwingend vorgeschrieben sind, nach unserem Ermessen nicht. Bis zum heutigen Tag gibt es keinen bekannten Fall in ganz Deutschland, bei dem sich ein Mitglied des Teams oder ein Zahnarzt bei der Arbeit mit dem neuen Virus infiziert hat. Leider aber einige Fälle, die es aus dem Urlaub in Risikogebieten mitgebracht haben. Diese Kollegen sind unter Quarantäne und arbeiten natürlich nicht.

Wie schützen sich die Teams in den Praxen – der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter ist bei einer Behandlung ja unmöglich einzuhalten?

Die übliche gesetzlich vorgeschriebene Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Schutzbrille schützt Patienten und Teams vor Ansteckungen, egal ob Corona, Hepatitis, HIV, Influenza oder Tuberkulose. Auch wenn es nie hundertprozentige Sicherheit gibt, haben die Praxen zum Beispiel den Winter 2017/18, in dem es in Deutschland von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt mehr als 24.000 Tote durch die Influenza gab, problemlos und ohne bekannt gewordene Infektionswellen gut überstanden.
Dennoch haben wir vorsichtshalber für COVID-19 weitere umfangreiche Schutzempfehlungen an die Praxen ausgegeben, die insbesondere das Risikomanagement im Umgang mit dem Coronavirus in der Praxis betreffen. So geben wir Empfehlungen an die Praxen zur Minimierung des Risikos für das Team bei der Entstehung von Aerosolen. Diese sollten möglichst vermieden werden. Bestimmte Geräte, die Aerosol produzieren, sollte man nicht mehr nutzen.

Wie ist denn die Situation in den Hamburger Zahnarztpraxen – sind diese inzwischen so leergefegt wie die Straßen?

In den Hamburger Zahnarztpraxen ist natürlich ein erheblicher Rückgang der Patientenzahlen zu beobachten. Löhne und Fixkosten laufen weiter, das Paket des Hamburger Senates greift für Zahnärzte nicht, da wir nicht unter die Allgemeinverfügungen fallen.
Mich erreichen täglich verzweifelte E-Mails, in denen Praxisinhaberinnen und -inhaber ihre schwersten Sorgen bis hin zur Befürchtung der schnellen Zahlungsunfähigkeit zum Ausdruck bringen. Besonders schwer betroffen sind die jungen Praxen, die erst seit kurzer Zeit am Markt sind. Hier ist die Situation dramatisch und ich habe schon Telefonate mit weinenden Kolleginnen geführt, die befürchten, weder die Löhne noch die Tilgung für ihre noch sehr hohen Kredite bei der Bank im April zahlen zu können.
Auch große Praxen – wie die meine mit 17 Angestellten und monatlichen Löhnen in hoher fünfstelliger Höhe – halten diese Situation höchsten einen bis zwei Monate aus, dann droht Zahlungsunfähigkeit.
Entscheidend ist hier, dass man zeitnah das Kurzarbeitergeld erstattet bekommt, das viele Praxen beantragt haben. Sollte sich dieser Vorgang durch die Mengen an Anträgen bei den Behörden auch nur um einige Wochen verzögern, schweben viele Praxen in Gefahr, den „Liquiditätstod“ zu sterben. Insofern würden wir es sehr begrüßen, wenn die Arbeitsämter sofort Verstärkung durch andere Beamten erhielten, zum Beispiel Lehrer, die durch parallelisierte Online-Aufgaben für Parallelklassen entlastet werden könnten.

Internetseite von Konstantin von Laffert: https://zahnarzt-von-laffert.de/

Haben Sie Fragen?

Gerne bieten wir Ihnen innerhalb unser Geschäftszeiten auch eine persönliche Beratung per Telefon,
E-Mail oder Kontaktformular an.