Das gibt es bei der Rechtsschutz für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie für Vorbereitungsassistenzzahnärztinnen und -ärzte zu beachten

Im Internet können schnell und einfach verschiedene Leistungen und Preise von  Versicherungen miteinander verglichen werden. Das ist super und wir sind absolute Fans dieser Transparenz. Doch worauf kommt es bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wirklich an? Mit diesem Blogartikel wollen wir Ihnen helfen, eine gute, fundierte und zukunftssichere Entscheidung zu treffen.

Rechtsschutzversicherungen sind – nicht zuletzt der Vielzahl von Gesetzen in Deutschland geschuldet – sehr beliebt.
Viele unserer Zahnärztinnen und Zahnärzte schließen die Rechtsschutzversicherung direkt zeitgleich mit der Berufshaftpflicht ab, sodass wir ausgiebig beraten können. Es gibt jedoch auch den Fall, dass Rechtsschutzverträge bereits schon vor der Zusammenarbeit mit uns bestehen. Meistens wurden diese im Internet zusammen mit einer Autoversicherung bei den gängigen Versicherungsvergleichsportalen abgeschlossen.
Das ist in Ordnung, denn im Schadenfall ist es immer besser, überhaupt einen Schutz zu haben. Meistens schaffen wir es auch, diese Verträge vor einem Streitfall so weit zu optimieren, dass sie ausreichend Schutz bieten. Doch Achtung, das gelingt nicht immer. Meistens dann, wenn wir zu spät um Hilfe gebeten werden.

Um künftig zu verhindern, dass unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte schlechte Rechtsschutzversicherungen abschließen, erläutern wir an dieser Stelle detailliert die wichtigsten Fragestellungen, die es beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als angestellte Zahnärztin / angestellter Zahnarzt oder  als Vorbereitungsassistenzzahnärztin / Vorbereitungsassistenzzahnarzt zu beachten gibt. Insbesondere in Bezug auf eine eventuelle in der Zukunft liegende Neuniederlassung oder Praxisübernahme.

Das richtige Timing beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die klassische Frage lautet hier, ob man wirklich schon am Anfang, als Vorbereitungsassistentin oder Vorbereitungsassistent eine Rechtsschutzversicherung braucht, oder nicht doch erst zwei Jahre später, wenn als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt mehr Geld verdient wird.

Die kurze Antwort: Ja, bitte von Anfang an abschließen. Da die Beiträge für einen guten Schutz nur knapp über der monatlichen Rate eines Onlinestreamingdienstes liegen, lohnt sich der frühe Abschluss.  Das hat zwei Gründe: Der Eine ist, dass erfahrungsgemäß die meisten privaten Verträge (z.B. Mietverträge, Kaufverträge, Leasingverträge, Urlaube und Arbeitsverträge) in dieser Zeit geschlossen werden. Wenn es also zu Streitigkeiten kommt, dann jetzt. Wird die Rechtsschutzversicherung erst später abgeschlossen, fallen Streitigkeiten aus diesen Verträgen mitunter nicht unter den Versicherungsschutz.
Zudem dient jede Absicherung in Form einer Versicherung dazu, existenzbedrohende Risiken mit Hilfe einer Gemeinschaft aufzufangen. Dabei ist durch das geringere Einkommen in der Vorbereitungszeit die existenzbedrohende Schwelle niedriger und ein guter Schutz umso wichtiger.
Der zweite Grund ist, dass sich nur wenige Rechtsschutzversicherungen für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Assistentinnen und Assistenten auch für die Neugründung oder die Übernahme einer Zahnarztpraxis eignen. Die Tarife, die sich dafür eignen, sehen jedoch oft vor, dass der Schutz mindestens ein bis zwei Jahre vorher bestanden haben muss, damit die sonst geltende Wartezeit größtenteils entfallen kann. Genau an dieser Stelle entscheidet dann oftmals der rechtzeitige Abschluss. Wer weiß schon beim Start der Vorbereitungszeit, wann die Traum-Zahnarztpraxis über den Weg läuft? Viele der Kolleginnen und Kollegen wissen an dieser Stelle ihrer Karriere nicht einmal, ob sie sich überhaupt niederlassen wollen.

Hier haben wir einen Überblick über die Wartezeiten der einzelnen Versicherer erstellt:

Concordia 1 Jahr
Auxilia 3 Monate
Roland 2 Jahre
DAS/ERGO 2 Jahre
Advocard 2 Jahre
ARAG 2 Jahre
ÖRAG 2 Jahre
DEURAG 1 Jahr
Itzehoer 2 Jahre
DMB 3 Jahre

 

Die Wahl des richtigen Tarifs bei der Rechtsschutzversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

In der Welt der Rechtsschutzversicherer existieren zwei unterschiedliche Tarifsysteme. Zum einen das Bausteinsystem, bei dem man sich seinen Bedarf selbst zusammenstellt, und zum anderen die pauschalen Angebote, bei denen bereits unterschiedliche Bausteine enthalten und festgelegt sind und nicht abgewählt werden können.
Mit einer selbst ausgewählten Auswahl aus dem Bausteinsystem lässt sich Geld sparen, da nur die gewählten Bausteine zu bezahlen sind. Dabei ist es jedoch nicht ganz einfach, den goldenen Mittelweg zwischen sinnvollem Versicherungsschutz und geringeren Kosten zu finden. So neigen Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Abschluss eher dazu, einen wichtigen Baustein wegzulassen. Oft haben wir bereits gehört, „Nein, einen Arbeitsrechtsschutz brauche ich nicht, mein Chef oder Chefin ist so nett.“, doch dann wurde die Praxis später an ein ZMVZ verkauft und schon steht eine Rechtsstreitigkeit vor der Tür. Die Versicherung greift dann jedoch nicht, da leider der Baustein „Beruf“ nicht gewählt war und in diesem Fall kein Versicherungsschutz für die drohende Streitigkeit besteht. Hinzu kommt, dass gewisse Mindestbausteine gewählt werden müssen, um die eventuell in der Zukunft wichtig werdende Niederlassungsklausel zu bekommen. Auch das wird oft vergessen.
Beim ROLAND sind dies z.B. die Mindestbausteine Privat und Beruf, bei der Concordia Privat, Beruf und Verkehr.
Tatsächlich können die Pauschaltarife dabei im Vorteil sein und es lohnt ein genauer Vergleich der einzelnen Pakete.

Ausgeschlossen sind bei allen Rechtsschutzversicherungen im Übrigen Streitigkeiten durch den Kauf oder die Errichtung einer Immobilie und auch deren Finanzierung. Eine Ausnahme bildet die ARAG, die diesen Baustein nach einer einjährigen Wartezeit, in der noch nicht geplant werden darf, versichert.
Und: Längst nicht jeder Versicherer bietet automatisch Rechtsschutz für die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit für Notdienste und bei Praxisvertretungen. Dafür ist oft ein zusätzlicher Baustein notwendig, ebenso wie für den wichtigen erweiterten Strafrechtsschutz, der Streitigkeiten um vorgeworfene vorsätzliche Straftaten versichert.

Die Niederlassungsklausel in der Rechtsschutzversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

In den Informationsbroschüren oder Versicherungsbedingungen der Versicherer findet man den Leistungsbaustein oft als Niederlassungsklausel oder unter dem Begriff Vorsorge für künftige Lebensphasen.
Entscheidend ist, dass je nach Versicherer eine unterschiedliche Wartezeit auf diese wichtige Leistung erfüllt sein muss.
Eine Besonderheit und ein Alleinstellungsmerkmal hat der ROLAND mit seiner Niederlassungsklausel in der Rechtsschutzversicherung. Als einziger Versicherer am Markt besteht beim ROLAND die Möglichkeit, nach einer zweijährigen Wartezeit 1.000 Euro für eine außergerichtliche Beratung zu Streitigkeiten zu erhalten. Dabei muss die Streitigkeit während der Planungs- und Vorbereitungsphase in Bezug auf die Neugründung oder die Übernahme einer Zahnarztpraxis entstehen. Darüber hinaus gibt es weitere 10.000 Euro pro Niederlassungsversuch auch vor Gericht, falls eine vorangehende Mediation scheitert.
Andere Versicherer am Markt bieten hingegen keine außergerichtlichen Leistungen an. Selten und auch nur bei einer fünfjährigen Wartezeit besteht der Anspruch auf ein Extra-Beratungsbudget von 150 bis 500 Euro für sonstige Themen, wenn der gesamte Rechtsschutzvertrag mindestens fünf Jahre schadenfrei ist. Die fünf Jahre Wartezeit und die Schadenfreiheit machen diese Option nahezu unmöglich in einer Lebensphase mit diversen Streitpotentialen. Wichtig zu wissen ist, dass nur der ROLAND für die gerichtlichen Streitigkeiten ein Limit von 10.000 Euro hat. Das liegt an der Besonderheit, dass der ROLAND der einzige Versicherer ist, der auch Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag der Zahnarztpraxis selbst versichert. Die Auxilia und Concordia haben zwar kein Limit, dafür aber einen Ausschluss für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag.
Sie sehen selbst, es ist nicht einfach, eine fundierte und gute Entscheidung zu treffen, vor allem wenn der erwähnte Baustein beim ROLAND gleich mehrere hundert Euro mehr kostet. Summiert über die Jahre ohne Schäden und ohne konkrete Pläne einer Niederlassung oder der Übernahme einer Zahnarztpraxis kann sich daraus eine Risikoabwägung ergeben, bei der existenzbedrohende Kosten für einen Rechtsstreit nahezu ausgeschlossen werden können. Dies führt dazu, dass es sich in dem Fall nicht lohnt, einen derartigen Extra-Baustein zur Rechtsschutzversicherung hinzuzukaufen.
Gut zu wissen: Bei der ROLAND besteht, auch mit Niederlassungsklausel, nach der Eröffnung der Zahnarztpraxis in den Bausteinen Arbeitsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz und teilweise im Plus-Baustein eine dreimonatige Wartezeit. Auf diese Wartezeit verzichten Concordia, Auxilia, ERGO/DAS und viele weitere Versicherer.

Zum Schluss dieses Blog-Beitrags ein Tipp: Es ist nicht immer ratsam, die Rechtsschutz dort abzuschließen, wo man auch seine anderen privaten Versicherungen abgeschlossen hat oder sich seine Rechtsschutzversicherung im Internet selbst zusammenzuklicken. Was bei einer Autoversicherung funktioniert, führt bei der Rechtsschutzversicherung auf Grund der Komplexität schnell zu einer unzureichenden Absicherung. Vielmehr sollte auf Grund der nötigen Erfahrung und Expertise ein Rechtschutzversicherer ausgewählt werden, der im Speziellen den Rechtsschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte anbietet und auf diesem Feld langjährige Erfahrung hat.

Gerne beraten wir Sie, welche Rechtsschutzversicherung auf Ihre ganz individuelle Situation am besten zugeschnitten ist.

Weitere Information finden Sie hier: Rechtsschutzseite der ZAEVERS

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