Betriebliche Krankenversicherung (bKV) in Zahnarztpraxen: Schutz und Sicherheit für das Praxisteam

Betriebliche Krankenversicherungen bieten Zahnarztpraxen die Möglichkeit, ihr Praxisteam bestmöglich abzusichern und somit die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen zu fördern. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, warum eine betriebliche Krankenversicherung für Zahnarztpraxen so wichtig ist und welche Vorteile sie bietet.

Jeder kennt das Problem: Ausfälle durch Krankheiten

Jeder kennt das Problem: Ausfälle durch Krankheiten. Gerade in Zahnarztpraxen, wo ein reibungsloser Ablauf und eine hohe Patientenzufriedenheit von großer Bedeutung sind, können krankheitsbedingte Ausfälle schnell zu großen Herausforderungen führen. Nicht nur müssen die verbleibenden Mitarbeiter:innen zusätzliche Aufgaben übernehmen, auch Termine müssen verschoben werden und es kann zu längeren Wartezeiten für die Patienten:innen kommen. Doch nicht nur der Praxisbetrieb wird beeinträchtigt, auch die Kosten für Krankmeldungen können sich schnell summieren. Laut den neuesten Studien sind Mitarbeiter in den Heilberufen im Durchschnitt 19 Tage pro Jahr krank. Die Tendenz ist steigend! In den Corona-Jahren war die Krankheitsrate etwas geringer, aber jetzt nimmt sie wieder zu. Der menschliche Körper ist anfällig wie eine Maschine. Sowohl die Hardware (Knochen & Co.) als auch die Software (psychische Gesundheit) des Menschen werden mit zunehmender Betriebsdauer immer anfälliger.

Hohe Kosten durch Krankmeldungen

Krankschreibungen und Ausfälle verursachen erhebliche Kosten, die in der BWA nicht berücksichtigt werden und auch nicht von der Steuer absetzbar sind. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für die Praxis auf 300-400 € pro Tag, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin arbeitsunfähig ausfällt. Das Hauptproblem liegt bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der in der Regel alle Mitarbeiter:innen versichert sind. Es dauert oft mehrere Wochen, bis überhaupt ein Arzttermin vereinbart werden kann. Überfüllte Notaufnahmen und Terminvereinbarungsapps wie Doctolib und Co. sorgen dafür, dass es manchmal Wochen dauern kann, bevor überhaupt eine Diagnose gestellt wird. Die quartalsweise Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen verzögert zudem die Vereinbarung von Facharztterminen zusätzlich. Bevor also überhaupt eine Diagnose gestellt und mit der Therapie begonnen werden kann, vergehen oft Monate. Jeder weiß, was das für eine Zahnarztpraxis bedeutet. Wenn man die dadurch entstehenden Kosten hochrechnet, wird einem schwindlig. Heutzutage hat eine Zahnarztpraxis diverse Versicherungen, aber im Bereich der Mitarbeiter:innen verlässt sich die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber – meistens selbst privat versichert – auf die gesetzliche Krankenversicherung.

Vorteile für Praxen

Die Investition in eine bKV ist eine Investition, die sich schnell auszahlt, denn ein entscheidender Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung ist die schnelle Terminvergabe bei Fachärzten innerhalb von 5-14 Tagen. Bei Kosten von 300-400 Euro pro Ausfalltag und Mitarbeiter:in für die Praxis, ist jeder Tag, der eine frühere Diagnose und Behandlung ermöglicht, Gold wert. Zumal die Kosten für eine bKV von der Steuer abgesetzt werden können, die Kosten für ausfallendes Personal nicht!

Zusätzlich hat die Loyalität der Mitarbeiter:innen in den letzten Jahren abgenommen, wodurch immer mehr Aufwand betrieben werden muss, um sie zufrieden zu halten. Das Verlieren von Mitarbeitenden und die Suche nach neuen Personal verursachen enorme Kosten. Wie schön wäre es, dafür eine Lösung zu finden! Diese Lösung heißt betriebliche Krankenversicherung. Schon bei einem Tag weniger Arbeitsunfähigkeit hat sich diese Investition gelohnt. Weniger Krankheitstage und eine stärkere Bindung an die Praxis sind weitere positive Effekte. Einige Versicherer bieten sogar die Möglichkeit, Leistungen je nach Zugehörigkeit zur Praxis zu staffeln. Große Praxen mit mindestens 20 Mitarbeitenden können besonders profitieren: Sie haben die Möglichkeit auch stationäre Zusatztarife ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Ein großer Vorteil, denn oft haben Mitarbeiter:innen Vorerkrankungen, die den privaten Abschluss solcher Tarife unmöglich machen. Die Zusatztarife setzen genau dort an, wo es am dringendsten benötigt wird: im Krankenhaus, für einen schnelleren Therapieplatz und mit einem Budget-Tarif zur Motivation.

Vorteile für Mitarbeiter:innen

Auch die Mitarbeiter profitieren von zahlreichen Vorteilen, die eine betriebliche Krankenversicherung bietet. Der Zugang zu sehr guten Leistungen erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, was insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen von großer Bedeutung ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Wartezeiten oder Einschränkungen bei der Wahl des Arztes oder Krankenhauses. Ein weiterer Vorteil ist der günstige Beitrag durch den Gruppenvertrag. Durch die Bündelung der Versicherungen innerhalb der Zahnarztpraxis können die Beiträge für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin reduziert werden. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung des eigenen Geldbeutels. Besonders attraktiv ist auch die Belohnung für Praxistreue. Über die Jahre hinweg steigen die Leistungen kontinuierlich an, was eine langfristige Absicherung im Krankheitsfall gewährleistet. Dies ist ein wichtiger Faktor, um Mitarbeiter:innen langfristig an das Unternehmen zu binden.

Fazit

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet Zahnarztpraxen zahlreiche Vorteile. Sie schützt das Praxisteam vor den finanziellen Folgen von krankheitsbedingten Ausfällen und fördert die Gesundheit sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen. Die Versicherungen bieten schnelle Diagnosen, Therapiemöglichkeiten und eine bessere medizinische Betreuung als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Für große Praxen mit mindestens 20 Mitarbeitern gibt es sogar stationäre Zusatztarife ohne Gesundheitsprüfung, was besonders für Personen mit Vorerkrankungen von großer Bedeutung ist. Auch für Mitarbeiter:innen lohnt sich eine betriebliche Krankenzusatzversicherung: Der Zugang zu sehr guten Leistungen erfolgt ohne Wartezeiten oder Einschränkungen bei der Wahl des Arztes oder Krankenhauses – ein wichtiger Faktor zur langfristigen Bindung an das Unternehmen.

Insgesamt kann man sagen, dass eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) eine sinnvolle Investition in die Zukunft einer jeden Zahnarztpraxis darstellt – sowohl aus Sicht der Arbeitgeber:innen als auch aus Sicht der Arbeitnehmer:innen!

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