Die Umorganisations-Falle: Warum Ihre Praxisgröße über Ihre BU-Rente entscheiden kann

Sie können nicht mehr am Stuhl arbeiten. Die Schulter macht nicht mehr mit. Die Hände zittern. Der Rücken lässt keine Behandlung über Stunden mehr zu.

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte gehen dann davon aus: Wenn ich nicht mehr behandeln kann, zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei angestellten Zahnärzt:innen ist diese Logik oft näher an der Realität. Bei selbstständigen Praxisinhaber:innen kann es komplizierter werden.

Entscheidend ist nicht nur, ob Sie medizinisch berufsunfähig sind. Entscheidend ist auch, was Ihr BU-Vertrag Ihnen als Praxisinhaber:in noch zumutet.

Der kritische Begriff heißt: Umorganisation.

Gerade bei wachsenden Zahnarztpraxen kann diese Klausel darüber entscheiden, ob im Ernstfall eine BU-Rente gezahlt wird oder ob der Versicherer argumentiert: Die Praxis könnte so umgebaut und umorganisiert werden, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • was Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet,
  • warum Mitarbeitergrenzen wie 5 oder 10 Beschäftigte für Zahnarztpraxen riskant sein können,
  • weshalb bekannte Versicherernamen nicht automatisch gute Bedingungen bedeuten,
  • was ein aktuelles Verfahren vor dem OLG Celle zeigt,
  • und worauf Sie bei Ihrer eigenen BU achten sollten.

Was bedeutet Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei einer selbstständigen Zahnärztin oder einem selbstständigen Zahnarzt prüft der Versicherer im BU-Leistungsfall nicht nur die gesundheitliche Einschränkung.

Viele Bedingungen erlauben zusätzlich die Frage: Kann die Zahnarztpraxis so umgestaltet werden, dass die versicherte Person trotz Einschränkung weiter tätig sein kann?

Bei einer Zahnarztpraxis klingt das in der Praxis zum Beispiel so: Sie können nicht mehr selbst behandeln. Der Versicherer prüft aber, ob Sie einen angestellten Zahnarzt oder eine angestellte Zahnärztin einsetzen könnten. Die Behandlung würde dann durch diese Person erfolgen. Sie selbst übernehmen nur noch Verwaltung, Organisation, Personalführung, Abrechnung oder strategische Praxisleitung.

Wenn diese Umorganisation laut Vertrag und Rechtsprechung zumutbar ist, kann der Versicherer die BU-Rente ablehnen.

Warum diese Klausel für Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders wichtig ist

Eine Zahnarztpraxis ist kein beliebiger Bürobetrieb. Der wirtschaftliche Kern vieler Einzelpraxen liegt in der persönlichen Behandlungsleistung der Inhaberin oder des Inhabers.

Genau deshalb kann eine Umorganisation problematisch werden. Denn der Versicherer denkt in einer Vertragslogik: Wenn Aufgaben delegiert werden können, ist vielleicht keine BU-Rente nötig.

  • Ein angestellter Zahnarzt muss erst gefunden werden.
  • Das Gehalt muss aus dem bestehenden Praxisumsatz erwirtschaftet werden.
  • Die Inhaberin oder der Inhaber fällt als behandelnde Umsatzquelle weg.
  • Führung, Kontrolle und Organisation bleiben trotz gesundheitlicher Einschränkung anspruchsvoll.
  • Patient:innen akzeptieren den Wechsel nicht immer automatisch.

Eine Umorganisation auf dem Papier ist nicht dasselbe wie eine wirtschaftlich tragfähige Zahnarztpraxis im Alltag.

Die Mitarbeiter-Falle: 5, 10 oder echter Verzicht?

Viele BU-Tarife regeln die Umorganisationsprüfung über starre Mitarbeitergrenzen. Das klingt zunächst objektiv. In der Zahnarztpraxis kann es aber schnell gefährlich werden, weil selbst eine gut organisierte Einzelpraxis mehr Mitarbeitende braucht, ohne deshalb ein großer Betrieb zu sein.

1. Kritisch: Verzicht nur bei weniger als 5 Mitarbeitenden

Einige Tarife verzichten auf die Prüfung der Umorganisation nur, solange der Betrieb weniger als 5 Mitarbeitende hat.

Für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ist diese Grenze schneller erreicht, als sie klingt. Zwei ZFAs, eine ZMP, eine Empfangskraft und eine Teilzeitkraft für Abrechnung oder Prophylaxe: Schon ist die Grenze praktisch erreicht oder überschritten.

Die Folge: Sobald die Praxis wächst, kann der privilegierte Schutz wegfallen. Der Versicherer darf dann im Leistungsfall prüfen, ob eine Umorganisation zumutbar wäre.

Nach der vorliegenden Bedingungsanalyse finden sich solche engen Grenzen je nach Tarif beispielsweise bei Anbietern wie Interrisk, ERGO oder Nürnberger. Wichtig ist dabei: Entscheidend ist immer der konkrete Tarifstand, nicht nur der Versicherername.

2. Besser, aber nicht automatisch sicher: Verzicht unter 10 Mitarbeitenden

Andere Tarife ziehen die Grenze bei weniger als 10 Mitarbeitenden. Das ist im Vergleich zur 5er-Grenze besser. Für moderne Praxisstrukturen, Gemeinschaftspraxen, größere Prophylaxe-Teams oder wachsende Standorte kann aber auch diese Schwelle zu eng sein.

Nach unser aktuellen Analyse arbeiten unter anderem Tarife der Deutschen Ärzteversicherung, Alte Leipziger, Continentale, Allianz oder Signal Iduna mit Grenzen oder Formulierungen, die für Praxisinhaber:innen genau geprüft werden sollten.

3. Stark: Verzicht speziell für akademische Heilberufe oder Zahnärzt:innen

Deutlich praxisnäher sind Bedingungen, die bei Zahnärztinnen und Zahnärzten auf die Umorganisationsprüfung weitgehend verzichten oder sie sehr eng begrenzen.

Aus Zahnarztsicht sind besonders solche Lösungen interessant, bei denen nicht jede ZFA, ZMP oder Empfangskraft zur Gefahr für den BU-Schutz wird.

Innerhalb unserer ständigen Tarifanalyse fallen hier etwa HDI, LV 1871, Gothaer, Barmenia und Volkswohl Bund positiv auf.

Warum der Versicherername allein nicht reicht

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte verlassen sich auf bekannte Namen. Gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen reicht das nicht.

Nicht der Markenname schützt Ihre BU-Rente. Entscheidend ist die konkrete Bedingung in Ihrem Vertrag.

Aktuelles Verfahren: Was das OLG Celle zur Einzelpraxis entschieden hat

Dass dieses Thema nicht theoretisch ist, zeigt ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle zum Aktenzeichen 11 U 124/24.

Der Fall betraf einen selbstständigen Zahnarzt, der seine Tätigkeit wegen orthopädischer Beschwerden nicht mehr wie bisher ausüben konnte. Der Versicherer stellte unter anderem die Frage, ob eine Umorganisation der Praxis möglich und zumutbar gewesen wäre.

Nach den veröffentlichten Entscheidungsdaten gab es in dem Verfahren einen Beschluss vom 09. Januar 2025 und ein Urteil vom 13. März 2025

Die Kernaussage ist für Einzelpraxen wichtig: Bei einer auf die Person des Inhabers zugeschnittenen Einzelpraxis kann eine Umorganisation regelmäßig unzumutbar sein.

Ein positives Urteil ersetzt jedoch keine guten Versicherungsbedingungen. Denn im konkreten Fall musste der Zahnarzt sein Recht gerichtlich durchsetzen.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Gibt es eine Umorganisationsklausel?
  • Wird auf die Prüfung verzichtet?
  • Wenn ja: nur bis 5 Mitarbeitende, bis 10 Mitarbeitende oder unabhängig von der Teamgröße?
  • Zählt der Vertrag alle Mitarbeitenden oder nur approbierte Zahnärzt:innen?
  • Passt die Klausel zu Ihrer heutigen Praxisstruktur?
  • Passt sie auch zu Ihrer geplanten Entwicklung?
  • Ist der Tarifstand noch zeitgemäß?

Fazit: Ihre Praxis darf nicht aus dem BU-Schutz herauswachsen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Ihr Einkommen schützen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte reicht es aber nicht, nur auf Rentenhöhe, Beitrag und Gesundheitsfragen zu schauen.

Die Umorganisationsklausel kann im Ernstfall darüber entscheiden, ob eine selbstständige Praxisinhaberin oder ein selbstständiger Praxisinhaber tatsächlich eine BU-Rente erhält.

Besonders kritisch sind Tarife mit starren Grenzen von weniger als 5 Mitarbeitenden. Grenzen von weniger als 10 Mitarbeitenden sind besser, aber für wachsende Praxen ebenfalls prüfpflichtig. Am stärksten sind Bedingungen, die für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder akademische Heilberufe ausdrücklich und praxisnah auf die Umorganisationsprüfung verzichten.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre aktuelle BU zu Ihrer Praxis passt, prüfen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen.

ZAEVERS ist spezialisiert auf Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wir vergleichen nicht nur Beiträge, sondern lesen die Bedingungen so, wie sie im Leistungsfall relevant werden.

Lassen Sie Ihre BU kostenfrei und unverbindlich auf die Umorganisations-Falle prüfen.

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Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder planen eine Praxisgründung? Wir prüfen Ihre Bedingungen auf die wichtigsten Klauseln für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Kostenlos, unverbindlich und verständlich erklärt.

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