Kindererziehungszeiten falsch zugeordnet? Dann kann es im Alter richtig teuer werden

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte denken bei Kindererziehungszeiten vor allem an die gesetzliche Rente.

Die typische Frage lautet dann:

„Auf wessen Rentenkonto bringt das mehr?“

Das ist verständlich. Aber gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten greift diese Sicht oft zu kurz.

Denn Kindererziehungszeiten wirken nicht nur auf die Höhe der späteren gesetzlichen Rente. Sie können auch darüber mitentscheiden, ob Sie im Alter in die Krankenversicherung der Rentner kommen oder nicht.

Und genau daraus kann ein finanzieller Unterschied entstehen, der über viele Jahre erheblich ist.

Der eigentliche Fehler passiert oft viel früher

Der teure Fehler entsteht meistens nicht erst im Ruhestand.

Er entsteht deutlich früher — in dem Moment, in dem Kindererziehungszeiten nur unter einem einzigen Blickwinkel betrachtet werden:

Rentenpunkte ja oder nein.

Dann wird oft übersehen, dass diese Zeiten noch eine zweite, mindestens genauso wichtige Wirkung haben können.

Sie können nämlich helfen,

  • einen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch aufzubauen,
  • und gleichzeitig die Voraussetzungen für die KVdR zu verbessern.

Wenn diese Wirkung auf der falschen Seite verloren geht, kann das im Alter teuer werden.

Warum das Thema gerade für Zahnärztinnen und Zahnärzte so sensibel ist

Bei vielen Arbeitnehmerbiografien ist die gesetzliche Rente ohnehin der Hauptbaustein im Alter. Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten ist das meistens anders.

Hier besteht die Altersversorgung häufig aus mehreren Schichten:

  • dem zahnärztlichen Versorgungswerk,
  • Immobilien,
  • Kapitalanlagen,
  • privaten Rentenbausteinen,
  • und zum Teil weiteren Einkunftsarten.

Genau deshalb ist es für Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders wichtig, wie die Krankenversicherung im Alter ausgestaltet ist.

Denn wenn später nur die KVdR greift, ist die Beitragslogik eine andere, als wenn man im Alter freiwillig gesetzlich versichert bleibt.

Und Kindererziehungszeiten können genau an dieser Stelle der Ausschlaggeber sein.

Der Unterschied beginnt bei § 5 SGB V

Die KVdR setzt nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V voraus, dass überhaupt ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und diese beantragt wurde.

Zusätzlich muss die sogenannte 9/10-Regel erfüllt sein. Das bedeutet:

In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss man zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert oder familienversichert gewesen sein.

Und dann kommt der für Familien besonders wichtige Punkt:

Nach § 5 Absatz 2 SGB V werden für jedes Kind drei Jahre auf diese Mitgliedszeit angerechnet.

Das ist für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte der eigentliche Hebel.

Denn genau diese Zeiten können dabei helfen,

  • überhaupt einen gesetzlichen Rentenanspruch zu bekommen
  • und gleichzeitig die Chancen auf die KVdR zu verbessern.

Was passiert, wenn die Zeiten „auf der anderen Seite“ landen?

Genau hier liegt das Problem.

Wenn Kindererziehungszeiten vollständig dem Ehepartner zugeordnet werden, kann es passieren, dass auf der eigenen Seite genau das fehlt, was später entscheidend gewesen wäre:

  • ein eigener gesetzlicher Rentenanspruch,
  • oder ein wichtiger Baustein für die 9/10-Vorversicherungszeit,
  • oder beides zusammen.

Dann reicht es unter Umständen trotz langer GKV-Nähe nicht für die KVdR.

Und wenn die KVdR nicht erreicht wird, bleibt im Alter oft nur die freiwillige gesetzliche Versicherung.

Das ist der Punkt, an dem es finanziell kippen kann.

Warum freiwillige GKV im Alter für Zahnärztinnen und Zahnärzte teuer werden kann

Wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, fällt beitragsrechtlich unter § 240 SGB V.

Dort geht es nicht nur um die gesetzliche Rente oder nur um das Versorgungswerk. Maßgeblich ist grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Und genau das ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte oft heikel.

Denn im Ruhestand stehen häufig nicht nur ein oder zwei Einkunftsarten im Raum, sondern mehrere:

  • Rente aus dem zahnärztlichen Versorgungswerk,
  • Mieteinnahmen,
  • Kapitalerträge,
  • gegebenenfalls Arbeitseinkommen,
  • private Zusatzrenten,
  • weitere laufende Einkünfte.

Wer in dieser Situation freiwillig gesetzlich versichert ist, hat oft eine deutlich breitere Beitragsbasis als jemand, der in die KVdR kommt.

Das kann schnell dazu führen, dass die Beitragsbelastung im Alter deutlich höher ausfällt, als man viele Jahre zuvor erwartet hatte.

Das eigentliche Risiko: Nicht die Kindererziehungszeit ist weg — sondern der Zugang zur besseren Beitragslogik

Genau deshalb ist die falsche Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht nur ein Rententhema.

Der wirtschaftlich größere Schaden liegt oft an anderer Stelle.

Es geht nicht nur darum, dass vielleicht ein paar Entgeltpunkte auf der falschen Seite gelandet sind.

Es geht darum, dass dadurch möglicherweise

  • kein eigener gesetzlicher Rentenanspruch entsteht,
  • oder die KVdR verfehlt wird,
  • und dadurch im Alter die freiwillige GKV mit ihrer breiteren Beitragsbasis greift.

Mit anderen Worten:

Die Kindererziehungszeiten selbst kosten nicht das Geld. Teuer wird das, was dadurch krankenversicherungsrechtlich verloren gehen kann.

Ein typischer Beratungsfall

Nehmen wir einen Fall, wie er in der Praxis gut vorstellbar ist.

Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt hat später im Ruhestand:

  • 3.500 Euro Rente aus dem zahnärztlichen Versorgungswerk,
  • 1.200 Euro Mieteinnahmen,
  • 800 Euro Kapitalerträge,
  • vielleicht noch weiteres Arbeitseinkommen,
  • und wäre eigentlich nah an den Voraussetzungen der KVdR.

Wenn nun Kindererziehungszeiten auf der eigenen Seite fehlen, kann genau das dazu führen, dass

  • kein ausreichender eigener gesetzlicher Rentenanspruch besteht
  • oder die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt werden.

Dann bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung.

Und plötzlich werden im Alter eben nicht nur gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen relevant, sondern möglicherweise auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

Das ist häufig der Moment, in dem aus einem vermeintlich kleinen formalen Detail ein echter finanzieller Unterschied wird.

Warum dieser Fehler so oft übersehen wird

Weil die Entscheidung über Kindererziehungszeiten meist viel früher fällt als die konkrete Renten- und Krankenversicherungsplanung.

Wenn die Kinder klein sind, denkt kaum jemand daran, was diese Zuordnung 25 oder 30 Jahre später einmal für die Krankenversicherung im Alter bedeuten könnte.

Dann wird oft nur geschaut:

  • Wo ist es organisatorisch einfacher?
  • Wer bekommt die Punkte?
  • Wo sieht es auf den ersten Blick rentenrechtlich besser aus?

Dass dieselbe Entscheidung später mit darüber bestimmen kann, ob Mieteinnahmen und Kapitalerträge in die Krankenversicherungsbeiträge hineinlaufen, ist vielen in diesem Moment gar nicht bewusst.

Genau deshalb wird dieser Fehler so oft nicht als Fehler erkannt — zumindest nicht sofort.

Was man stattdessen fragen sollte

Gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten Kindererziehungszeiten deshalb nie nur unter dem Aspekt „gesetzliche Rente“ betrachten.

Die wichtigeren Fragen sind oft:

  • Wer braucht diese Zeiten, um überhaupt einen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch aufzubauen?
  • Wer verbessert dadurch seine Chancen auf die KVdR?
  • Bei wem wäre eine freiwillige GKV im Alter besonders teuer?
  • Wer hat im Alter voraussichtlich zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder privaten Bausteinen?
  • Auf welcher Seite ist der krankenversicherungsrechtliche Hebel größer?

Erst wenn diese Fragen mitgedacht werden, wird aus einer formalen Rentenentscheidung eine wirklich saubere strategische Entscheidung.

Warum man das nicht erst kurz vor Rentenbeginn prüfen sollte

Kurz vor Rentenbeginn wird oft zum ersten Mal konkret darüber gesprochen, ob die KVdR erreichbar ist.

Dann ist aber vieles längst entschieden.

Die Kindererziehungszeiten sind verteilt.

Die Rentenbiografie steht weitgehend fest.

Die Vorversicherungszeiten sind nicht mehr beliebig formbar.

Und mögliche Lücken werden plötzlich sichtbar.

Gerade deshalb gehört das Thema deutlich früher auf den Tisch.

Nicht erst mit Anfang 60.

Sondern idealerweise dann, wenn noch Gestaltung möglich ist.

Der eigentliche wirtschaftliche Schaden ist oft größer als gedacht

Viele würden bei einer falschen Zuordnung vielleicht spontan denken:

„Na gut, dann fehlt eben ein kleiner gesetzlicher Rentenbaustein.“

In Wahrheit kann der wirtschaftliche Effekt deutlich größer sein.

Denn wenn dadurch die KVdR scheitert und stattdessen die freiwillige GKV greift, dann kann sich das über Jahre oder sogar Jahrzehnte auf die laufende Beitragsbelastung auswirken.

Und diese Mehrbelastung entsteht nicht einmal wegen einer höheren Gesundheitsleistung oder eines besseren Tarifs, sondern allein wegen der anderen rechtlichen Einordnung.

Das macht das Thema so tückisch.

Fazit

Kindererziehungszeiten falsch zuzuordnen, ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte oft nicht deshalb problematisch, weil dadurch nur ein paar Rentenpunkte verloren gehen.

Das eigentliche Risiko liegt tiefer:

  • Es kann der eigene gesetzliche Rentenanspruch fehlen.
  • Es kann die KVdR verfehlt werden.
  • Und dadurch kann im Alter statt der KVdR nur die freiwillige gesetzliche Versicherung greifen.

Gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten mit

  • Versorgungswerksrente,
  • Mieteinnahmen,
  • Kapitalerträgen
  • und weiteren Einkunftsarten

kann das finanziell erheblich sein.

Deshalb gilt:

Kindererziehungszeiten sind keine reine Rentenfrage. Sie sind häufig auch eine wichtige Weichenstellung für die Krankenversicherung im Alter.

Wer das früh erkennt, kann viele Jahre später sehr viel entspannter in den Ruhestand gehen.

 

Kindererziehungszeiten und KVdR frühzeitig prüfen

Ob gesetzlicher Rentenanspruch, 9/10-Regel oder freiwillige GKV: Gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten kann die Zuordnung von Kindererziehungszeiten die Krankenversicherung im Alter beeinflussen. ZAEVERS ordnet Ihre Situation verständlich und spezialisiert ein.

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